Düsseldorf Tod im Heim: Altenpflegerin angeklagt

Düsseldorf · Die Frau soll durch einen groben Behandlungsfehler den Tod eines 52-jährigen Heimbewohners verschuldet haben.

 Das Pflegezentrum im Monheimer Süden.

Das Pflegezentrum im Monheimer Süden.

Foto: Matzerath

Kurz vor Weihnachten 2012 ist in einer Monheimer Altenpflegeresidenz ein 52-jähriger Bewohner qualvoll gestorben — und eine 49-jährige Altenpflegerin hat das durch einen schweren Behandlungsfehler verschuldet.

So steht es in der Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge, die derzeit beim Landgericht Düsseldorf geprüft wird. Bei einem Schuldspruch droht der Frau, die seit dem Todesfall freigestellt ist und sich wegen Angst- und Panikattacken in psychotherapeutischer Behandlung befindet, eine Mindeststrafe von drei Jahren Haft.

Der 52-Jährige war kurz vor Weihnachten nach einem Klinikaufenthalt mit einem zentralen Venenzugang am Hals zurück in die Monheimer Residenz gekommen. Dort soll ihm die Angeklagte als Wohnbereichsleiterin während ihres Frühdienstes am 22. Dezember eine Pumpe an diesen Zugang angeschlossen — und ihm künstliche Nahrung in großer Menge verabreicht haben. Das aber widersprach allen Absprachen mit dem behandelnden Heim-Arzt. Denn jene Sondennahrung hätte keinesfalls über eine Halsvene verabreicht werden dürfen, sondern nur über einen künstlichen Zugang zum Magen, der stets in der Magengegend gelegt wird. Der Unterschied zwischen Magensonde und Halsvenen-Zugang hätte der 49-Jährigen als geprüfter Altenpflegerin bewusst sein müssen, so die Anklage.

Und auch auf Fahrlässigkeit könne sie sich nicht berufen: Die Sondenkost hat eine andere Farbe als eine Kochsalzlösung und die Adapter an der Halsvene passen nicht zu den Anschlüssen der Sondennahrung.

Die Angeklagte habe die Schläuche, die nicht zueinander passten, mit Pflaster umwickelt und so dem Bewohner große Mengen der über die Vene völlig unverdaulichen Kost unmittelbar in den Blutkreislauf gedrückt. Das führte laut Obduktion bereits mittags zum Tod des Heimbewohners, den eine Pflegekraft am frühen Nachmittag mit hoch gereckten Armen gefunden hatte. Aus dieser Lage schlossen die Pfleger, dass der 52-Jährige um sein Leben gekämpft und sehr gelitten haben muss.

Die Angeklagte soll am Abend im Pflegeheim angeblich geschockt erklärt haben, sie habe sich bei den Anschlüssen "vertan". Bei der Polizei gab sie zu, dem Heimbewohner die falsche Kost mittels einer Pumpe in die Halsvene gedrückt zu haben.

Sie darf seither keinen Dienst mehr in dem Heim leisten. Eine Psychotherapeutin soll bei ihr inzwischen depressive Stimmungsschwankungen, Unruhe, Selbstwertprobleme und Schlafstörungen festgestellt haben.

(RP)
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