Düsseldorf Tod im Heim: Pflegerin vor Gericht

Düsseldorf · Der 49-Jährigen wird ein schwerer Behandlungsfehler vorgeworfen.

Angeblich aus Schusseligkeit hat eine Krankenpflegerin (49) kurz vor Weihnachten 2012 den qualvollen Tod eines Heimbewohners (52) in einer Monheimer Einrichtung verschuldet. Das erklärte die Frau gestern zu Prozessbeginn vor dem Schwurgericht.

Dort wird ihr vorsätzliche Körperverletzung mit fahrlässig verursachter Todesfolge angelastet. Die examinierte Pflegerin hatte dem magersüchtigen Bewohner über einen Venenkatheder künstliche Nahrung in den Kreislauf gepumpt, die aber nur via Magensonde verabreicht werden darf. Die Anklage wertet das als schweren Behandlungsfehler.

Mit einem Venenkatheder war der 52-Jährige gerade aus einer Klinik in die Monheimer Einrichtung zurückgekehrt. Die Angeklagte gibt an, sie sei über den Behandlungsverlauf und den künftigen Umgang mit dem Mann nicht aufgeklärt worden. "Ich war im guten Glauben, ich könnte ihm über den Zugang jetzt Nahrung dranhängen", sagte sie nun. Obwohl die Adapter an der Halsvene nicht zu den Anschlüssen der Sondennahrung passen (was die Angeklagte mit darüber geklebtem Pflaster behob) und der Heim-Arzt andere Anweisungen gegeben hatte, gab die 49-Jährige via Elektropumpe die Nahrung in den Blutkreislauf. An Embolien der Lunge und anderer Organe und Gefäßverschlüssen im Herzen starb der 52-Jährige am selben Tag. Die Angeklagte gibt an, sie könne sich die Verwechslung nicht erklären. Sie darf seitdem keinen Dienst mehr in dem Heim leisten. Das Gericht will Mitte März ein Urteil fällen.

(wuk)
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