Parkhaus-Unglück in Düsseldorf Besitzerin des Autos trifft laut Gutachten geringe Schuld

Düsseldorf · An dem tragischen Unfall in einem Heerdter Parkhaus, bei dem Mitte November ein Fiftyfifty-Verkäufer (71) durch ein führerloses Auto zu Tode gekommen war, trifft die Besitzerin des Wagens nur eine geringe Schuld. Zu diesem Ergebnis kamen Gutachter und Justiz. Das Verfahren gegen die 47-jährige Bürokauffrau soll ohne Gerichtsverhandlung eingestellt werden - gegen Zahlung von 2500 Euro. Das Geld soll der Obdachloshilfe zufließen. Darauf haben sich nach Informationen unserer Redaktion Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und die Halterin des Unglücksautos geeinigt.

 Blumen am Ort des Unfalls. (Symbolfoto)

Blumen am Ort des Unfalls. (Symbolfoto)

Foto: gaa

Mitte November kam in Heerdt ein Verkäufer einer Obdachlosenzeitschrift ums Leben, als er von einem Auto überrollt wurde. Nun hat ein Experte sein Gutachten zu dem Fall vorgelegt.

An dem tragischen Unfall in einem Heerdter Parkhaus, bei dem Mitte November ein Fiftyfifty-Verkäufer (71) durch ein führerloses Auto zu Tode gekommen war, trifft die Besitzerin des Wagens nur eine geringe Schuld. Zu diesem Ergebnis kamen Gutachter und Justiz.

Das Verfahren gegen die 47-jährige Bürokauffrau soll ohne Gerichtsverhandlung eingestellt werden - gegen Zahlung von 2500 Euro. Das Geld soll der Obdachloshilfe zufließen. Darauf haben sich nach Informationen unserer Redaktion Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und die Halterin des Unglücksautos geeinigt.

Mann wurde erdrückt

Zum Einkaufen hatte die Frau damals ihren Wagen im Parkhaus abgestellt, direkt an einer der Zufahrtsrampen. Nachdem die Frau das Auto verlassen hatte, war der Wagen eigenständig die Auffahrtrampe hinuntergerollt und hatte dort den 71-Jährigen gegen eine Mauer gedrückt. Für den Fiftyfifty-Verkäufer, der zufällig dort sein Lager hatte, kam jede Hilfe zu spät. Er wurde vom Gewicht des führerlosen Autos erdrückt. Die Fahrzeug-Halterin musste nach ihrer Rückkehr vom Einkauf über Wochen hinweg medizinisch betreut werden. Die Staatsanwaltschaft ordnete damals die Obduktion des Opfers an, ebenso eine Untersuchung des Unfallwagens. An dem Fahrzeug gab es keine technischen Mängel, die Fahrerin hatte offenbar die Handbremse nicht oder nicht ausreichend angezogen.

Eine ADAC-Juristin hatte nach dem tragischen Unglücksfall betont, dass niemand zum Anziehen der Handbremse verpflichtet sei. Im selben Parkhaus soll es einen ähnlichen Vorfall gegeben haben. Das Fahrzeug soll sich ebenfalls an einer der steilen Rampen selbstständig gemacht haben und gegen eine Mauer geprallt sein. Im vorliegenden Fall hatte der 71-Jährige jedoch keine Chance, dem lautlos auf ihn zurollenden Auto zu entkommen. Für die Beisetzung des Unfallopfers waren unter Regie der Heerdter Schützen rund 4000 Euro an Spenden gesammelt worden.

(wuk)
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