Düsseldorf Trotz Sturm: Arbeitnehmer müssen zur Arbeit fahren

Düsseldorf · Polizei und Rettungskräfte haben Pendler dazu aufgerufen, wegen der enormen Sturmschäden nicht nach Düsseldorf zu fahren. So sollen weitere Unglücke vermieden werden. Aber wie sieht es rechtlich aus? Darf ein Arbeitnehmer einfach zuhause bleiben, etwa wegen höherer Gewalt.

Die Sturmschäden im Hofgarten
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Die Sturmschäden im Hofgarten

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Foto: Markus Huter

"Das Risiko des Wegs zur Arbeit trägt der Mitarbeiter und nicht die Firma", sagt Rechtsanwältin Andrea Panzer-Heemeier, Arbeitsrechtlerin bei der Düsseldorfer Kanzlei Arqis. Komme ein Arbeitnehmer wegen des Sturms nicht zur Arbeit, müsse er nachträglich einen Tag Urlaub einreichen oder gegebenenfalls auf den Tageslohn verzichten", sagt Panzer-Heemeier.

Eine Kündigung oder Abmahnung droht ihm dafür aber nicht. "Die Verspätung liegt ja eindeutig nicht im Verschulden des Mitarbeiters, sondern ist Folge höherer Gewalt", so die Anwältin. Allerdings muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Verspätung oder sein Fernbleiben informieren, etwa per Telefon oder SMS.

Wer zwar zur Arbeit kommen kann, dort aber dann in Folge der Sturmschäden nichts zu tun hat — etwa ein Lokführer, wenn alle Bahnen nicht fahren — hat übrigens Anspruch auf Gehalt. "Dieses Risiko trägt der Arbeitgeber", sagt Panzer-Heemeier.

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