Düsseldorf Trunkenheitsfahrt bleibt für Frau folgenlos

Düsseldorf · Die 26-Jährige fürchtete sich vor einer Vergewaltigung.

Panik als Motiv für eine Trunkenheitsfahrt hat jetzt das Amtsgericht bei einer 26-jährigen Angeklagten akzeptiert. In der Nacht zum Rosenmontag war sie nahe dem Grabbeplatz mit 2,03 Promille am Steuer eines Pkw erwischt, jetzt dafür angeklagt worden. Als Begründung für die Promillefahrt gab sie jedoch an, sie sei damals nur knapp einer Vergewaltigung entgangen, sei in Panik geraten, habe sich zur Polizei retten wollen.

Nach durchzechter Nacht in der Altstadt, wo sie mit einer Freundin unterwegs war, habe sie sich nur knapp den Zudringlichkeiten von Altstadtbesuchern erwehren können. Telefonisch habe sie ihren Freund um Hilfe gerufen, der habe sie weit nach Mitternacht dann mit seinem Auto am Grabbeplatz abgeholt. Zusammen wollte das Paar, so die Frau weiter, zur Altstadtwache, um Anzeige zu erstatten. Doch weil der Freund das Auto nicht direkt vor der Wache abstellen konnte, sondern nur in der Nähe, blieb die Frau als Beifahrerin allein im Wagen zurück. Bevor ihr Freund aber zurückkam, habe sie Männerstimmen ganz nahe beim Auto gehört, sei in Panik geraten und nur deshalb eigenhändig bis vor die Altstadtwache gefahren. Dort kam sie an, als Beamte gerade die Wache verließen.

Formell hatte die Frau damit eine fahrlässige Trunkenheit am Steuer begangen. Weil sie ihre Version aber damals den Polizisten erzählte und nun im Prozess glaubhaft wiederholte, hat der Richter ihre Schuld als gering bewertet, das Verfahren gegen sie eingestellt. Die Ermittlungen zu dem angezeigten Vergewaltigungsversuch laufen weiter.

(wuk)
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