Düsseldorf Türkei-Reise nach Putsch storniert

Düsseldorf · Das Amtsgericht gab einem Mann recht, der seinen Urlaub nicht antrat.

Ein Militärputsch im Urlaubsland berechtigt Ferienreisende, ihren Urlaub in einer Krisenregion bei voller Kostenerstattung kurzfristig abzusagen. Darauf hat gestern eine Amtsrichterin hingewiesen und die Klage eines Urlaubers aus dem bayerischen Burgau formell als rechtens anerkannt.

Von einem Düsseldorfer Reiseveranstalter fordert der Mann die Reisekosten in Höhe von 860,50 Euro zurück, weil er sich während des laufenden Militärputsches in der Türkei geweigert hatte, ein Flugzeug dorthin zu besteigen. Selbst nach einem Kompromissvorschlag der Richterin müssten dem Urlauber jetzt mindestens 640 Euro erstattet werden. Ob der Veranstalter einer gütlichen Einigung zustimmt, ist allerdings ungewiss.

Mitte Juli wollten der Kläger und seine Frau mitten in der Nacht gerade einchecken, um ihren Urlaubs-Flug nach Antalya anzutreten, als erste Meldungen über den Putschversuch eintrafen. Da die Informationen immer bedrohlicher klangen, doch vom Reiseveranstalter niemand erreichbar war, weigerte sich der Kläger, den Urlaubsflieger überhaupt zu betreten und fuhr direkt wieder heim.

Kurz danach machte er beim Veranstalter bereits vollen Schadenersatz geltend, wurde aber mit zehn Prozent abgespeist, was einer Rückzahlung von 95 Euro entsprach. Gerichtlich will er nun den Restbetrag in Höhe von 860,50 Euro erhalten. Und laut Richterin hat er gute Chancen. Sie machte deutlich: "Die Qualität eines Putsches besteht ja darin, dass er überraschend kommt. Das war für den Kläger auf keinen Fall vorhersehbar, denn sonst hätte der türkische Präsident Erdogan ja sicher auch etwas dagegen unternommen." Auch sei ein Putschversuch "ein Fall von höherer Gewalt", also war der Türkei-Urlauber berechtigt, den Reisevertrag mit dem Veranstalter "wegen außergewöhnlicher Umstände" zu kündigen - und das Reisegeld (956 Euro) in voller Höhe zu verlangen.

Zwar sei der Putsch zunächst auf Istanbul und Ankara beschränkt gewesen, aber je nach Entwicklung hätten auch die Urlaubshochburg Antalya und deren Flughafen leicht zum Ziel werden können, so die Richterin. Nach ihrer Ansicht könne niemand gezwungen werden, trotz Unruhen in eine Region zu reisen. Lehnt der Reisveranstalter die gütliche Einigung mit dem Kläger trotzdem weiter ab, will die Richterin am 19. Januar zum Urteil kommen.

(RP)
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