Düsseldorf Überfall auf Wettbüro wird vor Jugendkammer verhandelt

Düsseldorf · Nur auf besondere Bestellung hat ein bewaffneter Räuber im August ein Wettbüro südlich von Düsseldorf überfallen und 3500 Euro erbeutet. Mit dieser Erklärung verblüffte der 20-Jährige zwei Tage später die Polizei bei seiner Festnahme und beschuldigte eine Mitarbeiterin der Wettannahme, sie habe ihn für diesen Überfall regelrecht angeheuert. Wie beiläufig gab er außerdem zu, dass er in den Wochen zuvor schon drei Tankstellen und einen Handy-Shop ausgeraubt hatte. Am kommenden Freitag (11. Dezember, 9 Uhr, Saal 1.120) beginnt sein Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts.

Eigentlich lebt der junge Mann, der noch als Heranwachsender gilt, bei seinen Eltern. Doch sobald es dort Ärger gab und er dann der Wohnung verwiesen wurde, ging er zu seiner Freundin oder lebte auf der Straße. Um sich Geld zu beschaffen, hat er laut Geständnis Ende Juni mit Pistole und einem Tuch als Maske eine erste Tankstelle überfallen. Die Beute von 440 Euro reichte vier Wochen, dann hat er die Tankstelle erneut ausgeraubt. Zwei Wochen später kam er frühmorgens maskiert in eine andere Tankstelle, erzwang mit vorgehaltener Pistole erneut die Herausgabe von mehreren hundert Euro aus der Kasse. Diesmal, so die Anklage, wurde er sogar von einem Kumpan begleitet, der zur Absicherung des Raubes die Eingangstür blockierte. Ohne Beute musste er aber später bei einem Handy-Shop abziehen, wo er es auf neue Mobiltelefone abgesehen hatte.

Der überfallene Mitarbeiter hatte keinen Zugang zum Lager, konnte also keine hochwertigen Mobiltelefone herausgeben. Mit der Beute aus dem fünften und bisher letzten Überfall auf die Wettannahme kam der Angeklagte auch nicht weit. Zwar hat er mit Hilfe des Kumpans, der diesmal mit einem Fluchtauto auf ihn wartete, 3500 Euro erbeutet, doch zwei Tage später wurde der 20-Jährige gefasst. Dabei hat er behauptet, der Überfall auf das Wettbüro sei mit einer Mitarbeiterin abgesprochen gewesen. Außerdem habe er nie eine echte Pistole benutzt, sondern bloß eine Spielzeugwaffe, die höchstens kleine Plastikpfeile verschießt.

Anhand der Ermittlungen gilt das als widerlegt. Das Gericht hat jetzt drei Verhandlungstermine für den 20-Jährigen reserviert, das Urteil soll am Tag vor Heiligabend fallen.

(RP)
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