Düsseldorf Uerige klagt gegen Rauchverbot

Düsseldorf · Vor dem Verwaltungsgericht hat Uerige-Geschäftsführer Michael Schnitzler Klage gegen die Stadt Düsseldorf erhoben. Es geht um das Rauchverbot, welches nach Kontrollen des Ordnungsdienstes Mitte Mai in dem Brauhaus durchgesetzt wurde.

 Dieser Hof wurde lange Zeit Domizil für Raucher gehandelt.

Dieser Hof wurde lange Zeit Domizil für Raucher gehandelt.

Foto: Bretz, Andreas

Laut Schnitzler ist noch offen, ob es zu einer Verhandlung und damit zum richtigen Prozess kommt. Grund: Nach der Ordnungsverfügung der Stadt, die jetzt im Streit steht, waren Fristen zu wahren, so dass die Klage nach Einschätzung der Uerige-Juristen einzureichen war.

"Zurzeit wird noch geprüft und abgewogen, ob wir tatsächlich in die rechtliche Auseinandersetzung gehen", sagt Schnitzler zur RP. Er hoffe, dass auch die Stadt sich noch einmal die Zeit nehme, die Situation in der Hausbrauerei zu bewerten. Vielleicht sei ein Kompromiss möglich.

Tatsächlich sind die Räumlichkeiten im Uerige besonders. Dort wurde, als getrennte Räumlichkeiten für Raucher eingerichtet werden mussten, der Hof zum Raucherdomizil erklärt. Dieser Raum hat einen ganz besonderen Charakter, denn dort gibt es keine Zimmerdecke, sondern ein bewegliches Dach, das komplett aufgeklappt werden kann.

"Wir transportieren dort mittels eines Seilzuges in einem Gitterkorb Flaschen und Fässer in die oberen Etagen", sagte der Uerige-Baas beim RP-Ortstermin. Dieses Dach sei, als dort noch geraucht wurde, immer ein großes Stück geöffnet gewesen und habe die verräucherte Luft umgehend abziehen lassen. Früher sei der Hof nur durch eine Markise geschützt worden, irgendwann habe man aus Praktikabilitätsgründen den Stoff durch ein automatisches Klappdach ersetzt.

Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann hatte der RP im Mai erklärt, das Gesetz sehe "das Verbot für vollständig umschlossene Räume vor". Das geöffnete Dach des Hofs aber wurde bei der Nachkontrolle des Ordnungsamts als Fensterfront bewertet. Der Knackpunkt liegt also in der unterschiedlichen Einordnung der Räumlichkeiten. Der Uerige-Baas nämlich zieht einen Vergleich mit der Arena, wo bei geöffnetem Dach auch geraucht werde und der Qualm nach oben wegziehe. Bleibt abzuwarten, wie das Gericht urteilt — wenn Schnitzler mit seiner Klage ernst macht.

(anch)
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