Düsseldorf Umfrage der Stadt unter Düsseldorfs Vermietern

Düsseldorf · Die Stadt ermittelt die Mietrichtwerte für die Bezieher von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.

Mehr als 18.000 Vermieter erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadtverwaltung. Die Stadt befragt sie zu den vermieteten Wohnungen, um angemessene Mietobergrenzen für Bezieher von Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) festlegen zu können. Bereits 2014 führte das Amt für Statistik eine Befragung unter Eigentümern, die Wohnungen vermieten, durch. Die Befragung wird turnusgemäß wiederholt. Zufällig ausgewählte Eigentümer von Mietwohnungen in der Stadt erhalten ein Schreiben mit einem Fragebogen.

Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Als Trägerin der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch, übernimmt die Stadt Düsseldorf die Wohnkosten für Empfänger von Grundsicherungsleistungen, wenn diese nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wohnkosten angemessen sind. Die Landeshauptstadt ist daher verpflichtet, angemessene Mietobergrenzen festzulegen und regelmäßig zu aktualisieren. Hierfür werden Daten zu den Wohnungsmieten erhoben, auf deren Basis dann Mietobergrenzen festgelegt werden.

Mit der Festlegung der Mietobergrenzen ist in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres zu rechnen. Die einzelnen Mietwerte können dann auf der Homepage des Amtes für Soziales unter www.duesseldorf.de/soziales/sozialhilfe eingesehen werden.

Sofern Düsseldorfer erstmalig Sozialhilfe beantragen und in einer zu teuren Wohnung wohnen, wird zunächst (in der Regel bis zu sechs Monaten) die tatsächliche Miete anerkannt. Empfänger sind jedoch verpflichtet, ihre Miete schnellstmöglich zu senken (zum Beispiel durch Umzug oder Untervermietung). Ansprechpartner für weitere Informationen sind die Servicecenter des Amtes für soziale Sicherung und Integration im Stadtbezirk.

(RP)
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