Düsseldorfer Amtsgericht Unfall Münchener Straße: Lkw-Fahrer verurteilt

Düsseldorf/Erkrath · Er hat einen Menschen tot gefahren, aber bestraft wurde er lediglich wegen Unfallflucht. So entschied das Amtsgericht jetzt über einen Kraftfahrer (45) aus Erkrath, verhängte 3000 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot.

Rekonstruktion des tödlichen Unfalls
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Rekonstruktion des tödlichen Unfalls

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Im März 2011 hatte er in nächtlicher Dunkelheit mit einem 40-Tonnen-Sattelzug an der Münchener Straße einen angetrunkenen Fußgänger (24) überfahren, hat aber nur angehalten, um gleich weiter zu fahren. Die Kollision war laut Unfallgutachten unvermeidbar. Dass der Lkw-Fahrer aber nicht die Polizei rief, führte nun zum Schuldspruch.

Fast nichts hat der Familienvater vom Aufprall mitbekommen, sagte er vor Gericht. Damals kehrte er frühmorgens von einer nächtlichen Liefertour zurück, als er auf der autobahnähnlichen Schnellstraße bei Tempo 80 einen Schlag bemerkte. "Ich nahm einen Knall wahr wie eine Explosion, als ob ein Reifen geplatzt wäre." Seinen 40-Tonnen-Sattelzug, voll mit Lebensmitteln, habe er auf dem Standstreifen ausrollen lassen, die Lkw-Front kontrolliert.

Der linke Scheinwerfer hing in Trümmern, zischend entwich Luft hinter der Karosserie. Blut oder sonstige Spuren gab es nicht. "Ich konnte mir keinen Reim drauf machen, ich hatte keinen Gegenstand wahrgenommen oder gar einen Menschen!". Richtig wäre gewesen, die Polizei zu rufen. Aber er setzte seine Tour einfach fort. Erst aufwändige Ermittlungen und Öffentlichkeitsfahndung führten die Ermittler zum Unfall-Lkw. Aus Akten und dem Unfallgutachten erfuhr der Fahrer dann angeblich den Ablauf der Nachtfahrt: Nach einer Privatfeier hatte sich ein Erziehungspfleger (24) angetrunken auf dem Heimweg verlaufen, war zu Fuß auf die Schnellstraße geraten. Der Mann, der laut Befund "nicht mal 50 Kilo wog", wurde vom 40-Tonner des Angeklagten gerammt, weggeschleudert, tödlich verletzt.

Ein Gutachter hat den Fahrer von der Schuld am Aufprall entlastet: "Er konnte den Zusammenstoß nicht verhindern, das war unvermeidbar". Zumal der 24-Jährige in dunkler Kleidung auf der kaum beleuchteten Schnellstraße, auf der mit Fußgängern nicht zu rechnen ist, erst 30 Meter vorher erkennbar war. Das ergab eine Rekonstruktion. Der Anhalteweg des 40-Tonners betrug 76,1 Meter. Doch weil sich der Fahrer wieder ans Steuer setzte, ohne sich um die Ursachen zu kümmern, muss er nun zwei Monatsgehälter Strafe zahlen, einen Monat den Führerschein abgeben. Das Leben des Fußgängers wäre nicht zu retten gewesen. Der 24-Jährige ist "in weniger als einer Minute" auf der Schnellstraße gestorben.

(RP/ila/top)
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