Hans Konrad Lehne Unterhaltsklage gegen CDU-Politiker ruht

Düsseldorf · Eine Niederlage erlitt gestern vor dem Amtsgericht der ehemalige Präsident der Anwaltskammer, Hans Konrad Lehne. Seine Söhne (51/48, beide CDU-Politiker) verklagt der 80-Jährige derzeit auf Unterhalt, weil er verarmt sei und nun am Existenzminimum lebe. Doch der Richter setzte dieses Verfahren am Montag aus.

Parallel verlangt der Vater in seinem Scheidungsprozess nämlich von seiner Noch-Ehefrau 601.000 Euro. Der Richter: "Wenn er damit nur teilweise durchkommt, kann er von den Söhnen keinen Unterhalt mehr verlangen." Die Klage gegen die Söhne ruht also, bis die Scheidung des Vaters geregelt ist.

Der Abstieg des einst renommierten Senior-Juristen begann vor vielen Jahren. Lange nach dem Abschied von der Spitze der Rechtsanwaltskammer gab es wirtschaftliche Probleme mit seiner Anwalts-Kanzlei. Es folgte eine Augenerkrankung, zuletzt die Pleite des inzwischen 80-Jährigen. Seine Rente beträgt heute 202 Euro, seine Krankenkasse kostet ihn monatlich rund 700 Euro. Seine Söhne hatten ihn lange Zeit freiwillig unterstützt — bis er gegen sie vor Gericht zog und Unterhalt verlangte.

Sie verweigerten das, wollen im Gegenzug jetzt ihrerseits feststellen lassen, dass sie nicht verpflichtet sind, den angeblich bedürftigen Vater zu unterstützen. Über diesen Parallelprozess will das Amtsgericht im Mai entscheiden.

Doch die Unterhaltsklage des Vaters ist vorerst vom Tisch — bis geklärt ist, ob der 80-Jährige von seiner Noch-Ehefrau (die nicht die Mutter seiner Söhne ist) einen Zugewinn-Ausgleich erhält. Für den Senior heißt das: Von den Söhnen kann er vorerst kein Geld (mehr) verlangen. Und sein Scheidungsverfahren wird voraussichtlich noch etliche Monate dauern.

(RP)
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