Düsseldorf Urlaub in anderer Leute Wohnung

Düsseldorf · Mehr als 1000 private Unterkünfte bieten die Düsseldorfer auf der Internetbörse Airbnb zur Übernachtung an. Für Touristen und Geschäftsreisende eine bequeme Alternative zum Hotel, das damit bald echte Konkurrenz haben könnte.

 Airbnb-Gastgeberin Jutta Glöckner begrüßt ihre drei Moskauer Gäste Maxim Anfimov, Nadezda Anfimova und Elena Gavrilova.

Airbnb-Gastgeberin Jutta Glöckner begrüßt ihre drei Moskauer Gäste Maxim Anfimov, Nadezda Anfimova und Elena Gavrilova.

Foto: Schaller,Bernd

Jutta Glöckner schließt die Wohnung auf, zeigt ihren drei frisch aus Moskau angereisten Gästen die Schlaf- und Wohnräume und erklärt auf Englisch, wo sich der Parkplatz für den Mietwagen befindet. Was auf den ersten Blick wie die Übergabe einer beliebigen Ferienwohnung aussieht, folgt in Wirklichkeit einem ganz anderen Prinzip. Das entdecken immer mehr Menschen für sich: die eigene Wohnung oder auch einzelne Schlaf- und Gästezimmer über Internetbörsen wie Airbnb an Geschäftsreisende und Touristen zu vermieten. Die Vorteile für die Mieter liegen auf der Hand. Keine lästigen Hotelregeln, günstige Preise und ein komfortables Wohnen - fast wie zu Hause. Experimentierfreudige Touristen beziehen sogar für einige Tage ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft, lernen durch die Gastgeber neue Menschen kennen und bekommen direkt eine Einführung in das Lebens- und Wohngefühl in der besuchten Stadt.

Die ehemalige Reiseleiterin Glöckner kennt die Bedürfnisse ihrer Besucher gut. Von ihrem Englischstudium profitiert sie jedes Mal, wenn sie ausländischen Gästen den Weg zum nächsten Restaurant, in die Altstadt oder zum Flughafen erklärt. "Ich besitze mehrere Wohnungen, zwei davon vermiete ich regelmäßig", sagt die 56-Jährige. Darunter auch das von ihr bewohnte Appartement in der Hüttenstraße. Für Freunde und Bekannte sei schwer vorstellbar, was für sie selbst Alltag ist - wann immer sie kann, bietet sie ihre eigenen vier Wände Touristen und Durchreisenden zur Unterkunft an. "Ich mache das seit vielen Jahren, allerdings erst seit letztem Jahr über Airbnb", sagt Glöckner. "Meine Freunde sagen immer: Da schlafen ja Fremde in meinem Bett, das könnte ich nicht!" Schlechte Erfahrungen seien aber die absolute Ausnahme. Nur ein einziges Mal habe Glöckner eine Buchung abgelehnt, nachdem sie erfahren hatte, dass ihre Wohnung für die feucht-fröhliche Geburtstagsparty eines werdenden 18-Jährigen herhalten sollte.

Die Gäste aus Russland wollen nur eine Nacht bleiben, schon am nächsten Tag soll es über Brügge und Antwerpen nach Amsterdam gehen, wo die drei den Marathon mitlaufen wollen. Für die 38-jährige Elena Gavrilova ist Glöckners Wohnung eine bequeme und kostengünstige Alternative zum Hotel. Zusammen habe sie mit ihrer sportlichen Freundin Nadezda Anfimova und deren Ehemann Maxim schon mehrere Sportveranstaltungen in ganz Europa besucht, oft mit Übernachtungen in privaten Wohnungen. "Heute Abend gehen wir noch essen und schauen uns die Stadt an", sagt Anfimova, die in Moskau in einer IT-Firma arbeitet. Auch Glöckner arbeitet seit 24 Jahren in einer japanischen Elektronikfirma, die allerdings demnächst umziehen werde. "Ich überlege, dann nur noch meine Wohnungen zu vermieten", sagt Glöckner. Da sie Eigentümerin der zwei Wohnungen in der Mintrop- und Hüttenstraße ist, ist ihr Plan mietrechtlich unbedenklich, solange sie bei Gewinnerzielung auch Steuern zahlt. Wer jedoch als Mieter seine Wohnung für kurze Zeit gegen Bezahlung zur Verfügung stellt, muss das seinem Vermieter mitteilen.

Wohnungsbörsen wie Airbnb stehen in Deutschland mit wachsender Popularität auch immer mehr in der Kritik. Hoteleigentümer beschweren sich, dass Privatpersonen dort gewerbemäßig Wohnraum vermieten, sogar für eigens diesen Zweck Wohnungen mieten oder kaufen. Politiker kritisieren, dass durch Airbnb weniger Mietwohnungen im niedrigen und mittleren Preissegment zur Verfügung stehen. Für den Gewerberaum Berlin wurde daher Anfang des Jahres ein Gesetz gegen "Zweckentfremdung von Wohnraum" verabschiedet. Da laut Airbnb aber über 70 Prozent der Anbieter ihre Wohnungen nicht gewerblich vermieten, kommt das Gesetz bisher kaum zur Anwendung. Ein ähnliches Konzept, das "Couchsurfing", steht rechtlich auf der sicheren Seite. Hier bieten Privatpersonen ihre Wohnung oder Schlafmöglichkeiten kostenlos zur Übernachtung an, um im Austausch ebenfalls kostenlose Logis bei anderen Couchsurfern zu bekommen.

(bur)
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