Düsseldorf Urteil: IDR muss Ex-Chef Pröpper nichts zahlen

Düsseldorf · Gericht sah keinen Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung beim Ausscheiden des Vorstands.

Chronologie des IDR-Skandals
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Auf ganzer Linie gescheitert ist Ex-IDR-Chef Heinrich Pröpper am Dienstag beim Landgericht mit einer Zivilklage gegen seine frühere Firma. 30.000 Euro forderte der Ex-Vorstand der städtischen Immobilienfirma "Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz" (IDR), davon allein 27.000 Euro als Schadensersatz, weil die IDR eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit ihm aus dem Jahr 2012 gebrochen - und bei der Staatsanwaltschaft gar auf die Einleitung eines Verfahrens gegen ihn gedrängt habe. Pröpper fand, dies widerspreche der Vertraulichkeit, die in seinem Aufhebungsvertrag mit der IDR vereinbart wurde. Das Landgericht lehnte seine Klage am Dienstag allerdings rundweg ab.

Heinrich Pröpper hatte seinen IDR-Chefposten im Februar 2012 räumen müssen, nachdem intern gegen ihn Vorwürfe wegen angeblich fehlerhafter Geschäftsführung, Untreue und illegaler Parteispenden erhoben wurden. Teure Politpartys, noble Essen sowie Champagnerkisten zu Weihnachten für Aufsichtsräte und Top-Beamte hatten zuvor auch für Schlagzeilen gesorgt.

Im Aufhebungsvertrag der IDR mit ihrem Ex-Chef wurde damals Vertraulichkeit vereinbart. Pröpper indes glaubte, seine Ex-Firma habe diese Zusage gebrochen und Details an Ermittlungsbehörden weiter gegeben. Gegen mehr als 50 Personen, darunter auch Oberbürgermeister Dirk Elbers, war damals wegen Vorteilsannahme ermittelt worden. Für diese angebliche Verletzung der Vertraulichkeit müssten nach Ansicht von Pröpper jetzt 27.000 Euro an ihn fließen - plus weitere 3000 Euro an entgangenen Beihilfezahlungen.

Diesen letzten Betrag erhält er laut dem Urteil von Dienstag aber nicht, weil ihm von der IDR oder der Stadt nach Aufhebung des Dienstvertrages ja gerade keine beamtenähnliche Stellung verschafft werden sollte. Und den geforderten Schadensersatz müsse er außerdem abschreiben, weil Presseberichte plus eine Strafanzeige eines Ratsmitglieds damals schon ausreichend Anlässe für Ermittlungen gegen Pröpper geliefert hätten - auch ohne Zutun der IDR, die solche Vorwürfe ihres Ex-Chefs ohnehin stets bestritten hatte. Pröpper kann gegen das Urteil des Landgerichts jetzt noch per Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG) ziehen.

(wuk)
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