Urteil in Düsseldorf Gericht kippt hohe Geldstrafe für Hoverboardfahrer

Düsseldorf · 1200 Euro sollte ein Web-Entwickler zahlen, weil er mit seinem Hoverboard auf dem Bürgersteig in Düsseldorf unterwegs war. Nun reduzierte das Amtsgericht diese Strafe deutlich. Die Rechtslage bleibt trotzdem schwierig.

 Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen.

Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen.

Foto: dpa, rje mg

Hoverboards haben zwei Räder, einen Elektromotor und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Da sie schneller als sechs Stundenkilometer fahren, gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Und wer sie im Straßenverkehr benutzt, kann einen Strafzettel wegen fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs kassieren.

Genau das war einem 40-Jährigen passiert. Eine Geldbuße von 1200 Euro war ihm aufgebrummt worden, weil er außerdem seinen Führerschein nicht dabei hatte. Dagegen wehrte er sich vor dem Amtsgericht - einer der ersten Fälle, in dem es ums Hoverboard-Fahren geht.

Ergebnis: nur noch 450 Euro Geldbuße, ausgesetzt zur Bewährung. Heißt: Sofern er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lässt, muss er de Strafe nicht zahlen. Der Mann konnte nachträglich einen Führerschein vorweisen, das reduzierte seine Strafe. Das Amtsgericht sah es aber als erwiesen an, dass sich der 40-Jährige des fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs schuldig gemacht habe.

(lnw/wuk)
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