Haftstafe für Salafistenprediger "Herr Lau hat seine Dämonen selbst gerufen"

Düsseldorf · Der Salafistenprediger Sven Lau muss als Unterstützer einer Terrororganisation für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. In der Urteilsbegründung wandte sich der Richter lange direkt an Lau und dessen Anwalt. Salafisten im Saal warfen ihrem Helden zum Abschied Kusshände zu.

In seiner Urteilsbegründung wandte sich der Vorsitzende Richter Frank Schreiber auch an den Anwalt von Sven Lau, Mutlu Günal. Dieser hatte in seinem Plädoyer von einem "Rachefeldzug" gegen seinen Mandanten gesprochen. Der Richter rechnete mit ruhiger, betont sachlicher Stimme mit dem Verteidiger ab. Das schlagwortartige Etikett des "Rachefeldzugs" lasse sich zwar auflagenstark zitieren, aber damit gerate der Auftritt des Verteidigers vor Gericht auch zu einem "substanzlosen Spektakel".

Der Verteidiger sprach nach der Urteilsverkündung trotzdem von einem "schwarzen Tag für den Rechtsstaat". Das Urteil sei ungerecht. Günal hatte bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Er hatte einen Freispruch für Lau gefordert. Der Vertreter des Bundesanwalts, Malte Merz, hatte in seinem Plädoyer sechseinhalb Jahre gefordert. "Fünfeinhalb Jahre sind ausreichend, aber erforderlich", sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch zur Begründung des Strafmaßes.

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Salafistenprediger Sven Lau beim Prozessauftakt in Düsseldorf

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Foto: dpa, fg pil

Auch den Versuchen des Verteidigers, den Kronzeugen Ismail I. als "notorischen Lügner" abzustempeln, trat der Richter in seiner Urteilsbegründung entgegen. Der heute 26-jährige Stuttgarter war 2013 unter Laus Mitwirkung ins Kampfgebiet nach Syrien ausgereist, Lau vermittelte ihn nach Meinung der Richter in eine Kampfgruppe der Terrororganisation "Jamwa" ("Armee der Auswanderer und Unterstützer"), die von einem ehemaligen Weggefährten Laus, Konrad S., geführt wurde.

I. habe Lau nie beschuldigt, ihn radikalisiert zu haben, erklärte der Senat. Stattdessen habe er Lau um Hilfe bei der Ausreise nach Syrien gebeten. Und Lau habe geliefert. So drückte der Richter es am Mittwoch aus. "Damit haben Sie, Herr Lau, die rote Linie überschritten", sagte Schreiber direkt an den Angeklagten und nun verurteilten Terrorhelfer gerichtet.

Die Anklage hatte dem 36-jährigen Salafistenprediger außerdem vorgeworfen, neben dem Stuttgarter Ismail I. auch Zoubir L. aus Neuss in die Kampfgruppe der Terrororganisation "Jamwa" vermittelt zu haben. Zoubir L. hatte sich der besagten Kampfgruppe aber nie angeschlossen. Die Richter werteten den Vorgang dennoch als Unterstützungsleistung.

Denn alleine die Möglichkeit, aus mehreren kampfeswilligen Rekruten zu wählen, sei als Unterstützung zu werten. Darüber hinaus habe Lau weder für I. noch für L. ein "komplettes Dienstleistungspaket ähnlich einer Pauschalreise in den Dschihad" organisieren müssen, um als Terrorunterstützer verurteilt zu werden. Jeder wirksame Beitrag zur Förderung einer solchen Ausreise sei strafbar, sagte der Richter. Und so muss Lau nun wegen 250 Euro, ein paar Nachtsichtgeräten und zwei Telefonnummern für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.

Am Mittwoch entschied der Richter außerdem, dass Lau in Haft bleiben müsse. Das begründete er damit, dass Lau zwischen seiner ersten Entlassung aus der U-Haft im Mai 2014 und seiner erneuten Festnahme im Dezember 2015 versucht habe, unerlaubt nach Österreich auszureisen. Die familiären Bande - Lau ist fünffacher Familienvater - hätten ihn nicht davon abgehalten. Zudem habe er in dieser Phase einen "flirtiven Telefonkontakt" zu einer 19-Jährigen unterhalten, mit der er über eine endgültige Ausreise in die Kampfgebiete nach Syrien gesprochen habe. Davon war im Prozess zuvor nichts bekannt geworden.

Lau habe in der Zeit von Ende 2012 bis Mitte 2013 immer wieder angekündigt, selbst für immer nach Syrien gehen zu wollen. Das sei in der Szene wahrgenommen worden und habe eine gewisse Erwartungshaltung geweckt, sagte der Richter.

Lau habe ehemaligen Weggefährten, die zu diesem Zeitpunkt bereits zum IS übergelaufen waren, "gehuldigt". Schreiber sprach von "Dämonen", die Lau selbst gerufen habe. "Wir glauben, dass Ihnen Ihre eigene Entwicklung zu diesem Zeitpunkt ein Stück weit entglitten ist", sagte der Richter wieder an Lau gewandt. Dieser habe die Bedeutung seiner Äußerungen und Taten schlichtweg unterschätzt.

Lau verfolgte die Ausführungen des Richters weitgehend ohne Regung. In einem schwarzen Oberhemd erschien er im Gerichtssaal, wirkte gefasster als in der vergangenen Woche, als er bei seinem Schlusswort in Tränen ausgebrochen war. Glaubensbrüder, die zahlreich im Publikum saßen, winkten ihm immer wieder zu, streckten den Arm zum Gruß und warfen Lau sogar Luftküsse zu, als sie den Gerichtssaal verließen.

Für die Urteilsverkündung war der Senat extra in den größeren Saal 1 des Hochsicherheitstraktes des Düsseldorfer Oberlandesgerichts umgezogen. Das Medieninteresse war riesig, die Zuschauerreihen gut gefüllt. Zehneinhalb Monate hat der Prozess nun gedauert, oftmals stellte er sich als ein zähes Hin und Her da. Viele Zeugen verweigerten die Aussage, die Videos, Telefonprotokolle und Chatverläufe mussten mühsam ausgewertet werden.

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Foto: Rene Anhuth/ ANC-NEWS

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) begrüßte das Urteil. "Lau gehört zu den bekanntesten geistigen Brandstiftern der extremistischen Salafistenszene", erklärte Reul. "Mit der Haftstrafe sendet unser Rechtsstaat ein deutliches Signal: Unterstützer des islamistischen Terrors gehören hinter Gitter", sagte der Minister.

(heif)
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