Düsseldorf Vaterschaft anerkannt - und plötzlich vor Gericht

Düsseldorf · Ein Inder (21) erschlich sich über Jahre seine Duldung in Deutschland. Er flog auf, als er im Jugendamt seinen Pass zeigte.

Vater zu werden, hat einen jungen Inder mit so großem Stolz erfüllt, dass er sich dafür sogar selbst vor Gericht brachte. Beim Jugendamt hatte er zur Anerkennung dieser Vaterschaft nämlich seinen Reisepass präsentiert - und musste dafür am Montag auf die Anklagebank beim Jugendrichter. Denn erst anhand dieses Dokuments kam heraus, dass der inzwischen 21-Jährige seit seiner Einreise 2012 bei seinem Namen und Geburtsdatum mehrfach gelogen, sich dadurch die Duldung in Deutschland über Jahre hinweg erschlichen hatte. Jetzt, als junger Vater, muss er für die Tricks als 17-Jähriger laut Urteil eine Strafe von 300 Euro zahlen.

"Er hat eine Familie gegründet, hat seinen Aufenthalt gesichert, einen festen Wohnsitz und liegt der Gesellschaft nicht auf der Tasche", so der Richter in der Urteilsbegründung. Immerhin betreut der Angeklagte aktuell nicht nur seinen neun Monate alten Sohn, sondern versorgt auch die junge Mutter von 900-Euro-Nettolohn, für den er ohne Ruhetag in einer Restaurant-Küche arbeitet. Ende 2012 war er als unbegleiteter Minderjähriger aus Indien an den Rhein gekommen, war hier zunächst in einem Kinderheim untergebracht, hatte die Schule besucht, die Sprache gelernt.

Um nicht gleich wieder abgeschoben zu werden in seine Heimat, wo seine Eltern und Geschwister heute noch leben, hatte er behauptet, keinen Ausweis oder Pass zu besitzen, hatte zudem bei seinen Personendaten mehrfach falsche Angaben gemacht. Dass sich darauf aber keine sichere Existenz aufbauen lässt, sei ihm klargeworden, als seine Freundin schwanger wurde. Um sich seiner Verantwortung als Vater zu stellen, nahm er in Kauf, dass sein jahrelanger Schwindel doch noch aufflog. Wie er sich die Zukunft vorstellt, hakte der Richter nach. Vom Angeklagten kam dazu erst ein Seufzer, dann sah er den Richter ernst an: "Ich werde erstmal arbeiten!"

Dass der 21-Jährige für den kleinen Sohn jetzt gewissenhaft sorgt, nahm der Richter nickend zur Kenntnis: "Das ist auch der einzige Grund dafür, dass Sie hier bleiben können." Menschlich sei das Motiv der Angeklagten für seine Flunkereien als 17-Jähriger und danach ja verständlich. "Aber es muss auch eine Kontrolle geben." Und wer die durch Tricks aushebelt, mache sich halt strafbar. Mit 300 Euro Strafe, zahlbar in 50-Euro-Raten, war der Angeklagte sofort einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig.

(wuk)
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