Düsseldorf Verdi reicht heute Klage ein gegen Sonntagsöffnung

Düsseldorf · Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi reicht heute beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage ein gegen die geplante Öffnung von Geschäften am Sonntag, 2. April, zur Beauty-Messe. Das bestätigt der stellvertretende Verdi-Bezirksgeschäftsführer Uwe Foullong auf Anfrage unserer Redaktion. Die Sonderöffnung ist die erste in einem Reigen von acht Terminen 2017, den der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat. Jetzt, da der Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht und damit offiziell ist, kann er vor Gericht angegriffen werden.

Die Klage ist allgemein erwartet worden. Verdi hat sich bereits in mehreren Städten in vergleichbaren Verfahren durchgesetzt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015, das klargestellt hat, dass die Anlässe für Geschäftsöffnungen an Sonntagen - wie etwa Messen - für das Geschehen an diesem Tag prägend sein müssen. Durch diese Anlässe müssten deutlich mehr Besucher angezogen werden als durch die Ladenöffnungen selbst. "Dies ist aber in allen acht beantragten Sonntagsöffnungen nicht der Fall", so Verdi. Besonders kritisiert hat die Gewerkschaft den 2. April sowie den 7. Mai mit dem Benrather Mai-Markt, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es zu einer regelrechten Klagewelle kommt. Selbst die Rechtmäßigkeit einer Sonntagsöffnung zur Messe Interpack im Mai mit 175.000 Besuchern wird bestritten.

Im Rathaus wie bei der Industrie- und Handelskammer hofft man darauf, dass Düsseldorfs besondere Rolle als Messestadt und Oberzentrum eine Rolle bei der Bewertung durch das Gericht spielt. Foullong betont dagegen den Schutz der Beschäftigten und ihrer Familien, die Kirchen weiß er dabei an seiner Seite - sie kämpfen seit Jahren für den Schutz von Sonn- und Feiertagen.

Beim Gericht wird ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Wahrscheinlich wird bereits Mitte März entschieden, so dass noch der Gang vor das Oberverwaltungsgericht möglich ist.

(ujr)
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