Düsseldorf Verein haftet für Diebstahl aus Kabine

Düsseldorf · Spieler klagt gegen BV 04, weil sein Telefon während eines Spiels verschwand.

Wie man siegen kann und doch gleichzeitig verlieren - das hat vor einem Jahr der Düsseldorfer Fußballklub BV 04 erlebt. Mit einem 3:0-Heimsieg ging damals das Match der A-Jugend gegen das Team vom SC Kapellen-Erft zu Ende. Weil aber während dieser Partie einem BV-Spieler sein Handy (Neupreis: 699 Euro) aus der Mannschaftskabine gestohlen wurde, muss der siegreiche Heimklub dafür jetzt geradestehen. So hat eine Amtsrichterin gestern die Schadensersatzklage dieses Spielers gegen seinen Verein vorerst bewertet. Erklärt sich der Traditions-Klub nicht bereit, dem Spieler als Kompromiss mindestens 550 Euro für das Handy zu zahlen, kommt es am 9. Februar zum Urteil.

Der BV-04-Trainer hatte in der Saison 2014/15 nicht bloß die Team-Aufstellung und die Spieltaktik auszuknobeln, sondern hatte obendrein auch noch das Eigentum seiner Mannschaft zu bewachen. Nachdem bereits mehrere Handys während der Spielzeit aus der Mannschaftskabine verschwunden waren, waren Klub und Trainer entschlossen, dem einen Riegel vorzuschieben. Das komplette Team musste alle Wertsachen vor den jeweiligen Partien beim Trainer abliefern, der dann eigenhändig für den sicheren Verschluss sorgte. Das klappte damals auch vor der BV-04-Begegnung mit dem Team aus Kapellen-Erft. Nur kam einer der 04-Spieler während der Partie zum Trainer und bat darum, vorzeitig duschen zu dürfen. Der Trainer habe ihm daraufhin seinen kompletten Schlüsselbund überlassen - und prompt fehlte nach dem Sieg über die Gäste-Mannschaft das Handy des Klägers. Ein erster Verdacht gegen den Frühduscher fiel bald in sich zusammen, denn kaum hatte er damals die Spielerkabine per Trainer-Schlüssel geöffnet, hatten auch andere Spieler freien Zugriff auf die eigentlich gesicherten Wertsachen des Teams. Für die Richterin war damit klar: "Wenn man weiß, dass es Diebstähle gab und die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sie von Vereinsmitgliedern begangen worden sein könnten - dann hätte der Trainer den Schlüsselbund nicht herausgeben dürfen!" Aus Sicht der Richterin ist also "klar, wer hier für den Schaden aufkommt", dass nämlich der Klub das verschwundene Handy des Klägers ersetzen muss. Der Kläger hat den BV 04 inzwischen verlassen, spielt jetzt mit seinem Bruder für einen anderen Verein.

(wuk)
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