Streit um Ghettorenten von Holocaust-Überlebenden Verfahren gegen Sozialrichter von Renesse beendet

Düsseldorf · Er kämpfte erfolgreich für die Ghettorenten von Holocaust-Überlebenden und fand sich plötzlich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt. Der Fall des Landessozialrichters Jan-Robert von Renesse wurde zu einem internationalen Politikum. Nun gibt es eine Einigung.

 Sozialrichter Robert von Renesse kämpfte erfolgreich für die Ghettorenten von Holocaust-Überlebenden.

Sozialrichter Robert von Renesse kämpfte erfolgreich für die Ghettorenten von Holocaust-Überlebenden.

Foto: dpa, mg htf

Das international beachtete Disziplinarverfahren gegen den Landessozialrichter Jan-Robert von Renesse (50) ist beendet. Bei dem Streit ging es um den Umgang mit Rentenansprüchen von Holocaust-Überlebenden. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte gegen den Juristen 5000 Euro Geldbuße wegen Rufschädigung der Justiz beantragt. Das NRW-Justizministerium und der Richter einigten sich nach monatelangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen.

Wie die Verständigung aussieht, wurde nicht mitgeteilt: Beide Seiten hätten Vertraulichkeit vereinbart, teilte das NRW-Justizministerium am Dienstag mit. Der für Dienstag geplante Verhandlungstermin vor dem Richterdienstgericht war bereits aufgehoben worden.

Von Renesse soll der Justiz in einem Schreiben an den Bundestag rechtsstaatswidrige Zustände vorgeworfen haben. Holocaust-Überlebende hätten kein faires Verfahren bekommen. Auf einem Geheimtreffen seien rechtswidrige Absprachen zum Nachteil der Holocaust-Opfern getroffen worden.

Das Justizministerium hatte dies als krassen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht des Richters gewertet. Das besagte Treffen mit der Deutschen Rentenversicherung habe im Gegenteil einer Beschleunigung der Verfahren und schnellen Anerkennung von Ansprüchen gedient, um eine Prozesslawine zu vermeiden und den hochbetagten Antragstellern zu ihrem Geld zu verhelfen.

Von Renesse bleibe Richter am Landessozialgericht, versicherte ein Ministeriumssprecher am Dienstag. Man habe ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis gefunden. Der Richter hatte sich jahrelang für die sogenannten Ghetto-Renten von Holocaust-Überlebenden eingesetzt und zu einer veränderten Rechtsprechung beigetragen.

Das Disziplinarverfahren gegen ihn hatte bei den Verbänden der Holocaust-Überlebenden in Israel und den USA für Aufsehen gesorgt. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum und Holocaust-Opferverbände zeigten sich irritiert. Das Zentrum wandte sich schriftlich an die Bundesregierung.

Dass sich von Renesse Verdienste für die Holocaust-Überlebenden erworben habe, sei unstreitig, hatte ein Ministeriumssprecher versichert. Es gebe ihm dennoch nicht das Recht, Richterkollegen zu verunglimpfen.

Der Streit hatte sich um die Renten für Ghetto-Gefangene während der Nazi-Gewaltherrschaft entzündet. Der Bundestag hatte 2002 ein Gesetz beschlossen, das Überlebenden der Ghettos Rentenansprüche in Aussicht stellte, sofern sie dort einer freiwilligen Arbeit gegen eine Entlohnung nachgingen. Für Zwangsarbeit gilt dies nicht.

Eine Ablehnungsquote von über 90 Prozent sorgte bald für große Enttäuschung. Landessozialrichter von Renesse reiste zu den Überlebenden nach Israel und befragte sie dort, holte historische Gutachten ein. Seine Anerkennungsquote lag weit über der seiner Kollegen. 2008 änderte das Bundessozialgericht beim Ghettorenten-Gesetz schließlich seinen Kurs und wendet seither nicht mehr so strenge Maßstäbe an.

(lnw)
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