Düsseldorf Vergewaltigung in Wache? Anklägerin fordert Haftstrafe

Düsseldorf · Für drei Jahre und neun Monate soll ein 58-jähriger Polizist wegen einer Vergewaltigung in der Polizeiwache Oberbilk jetzt ins Gefängnis. Das forderte gestern die Staatsanwältin vor dem Landgericht.

 Der angeklagte Polizist (r.) bestreitet die Vergewaltigungs-Vorwürfe. Sein Anwalt (l.) fordert deshalb den Freispruch des 58-Jährigen.

Der angeklagte Polizist (r.) bestreitet die Vergewaltigungs-Vorwürfe. Sein Anwalt (l.) fordert deshalb den Freispruch des 58-Jährigen.

Foto: Wuk

Die Anklägerin ist überzeugt, dass der Hauptkommissar im Herbst 2013 einen 25-Jährigen in der Wache zum Oralsex gezwungen hat. Der Polizist bestritt das heftig, sein Anwalt forderte daher einen Freispruch. Das angebliche Opfer hatte seine Vorwürfe im Zeugenstand bekräftigt. Das Urteil soll am Donnerstag nächster Woche folgen.

Der junge Mann, der damals zur Wache Oberbilk kam, wollte den Diebstahl eines Fahrrades melden. Doch weil der Angeklagte einen Suchvermerk auf den Namen des Diebstahlsopfers fand, soll er dem 25-Jährigen mit dessen Festnahme gedroht haben - und damit, dass er bei einem Fluchtversuch von der Dienstwaffe Gebrauch machen werde.

"Schockiert", so der 25-Jährige später, habe er bei dem Beamten den verlangten Oralsex ausgeführt. DNA-Spuren, die im Intimbereich des Beamten gesichert wurden, schienen die Version des Diebstahlsopfers zu bestätigen.

Der Polizist wurde suspendiert, angeklagt - und soll nun auch verurteilt werden, so die Staatsanwältin. Dabei hatte ein Glaubwürdigkeitsgutachten über den 25-Jährigen zu keinem klaren Ergebnis geführt. Eine Psychologin konnte nur feststellen, dass Teile der belastenden Aussage gegen den Polizisten stimmen, andere nicht. Die Gesamtschau aller Indizien müsse nach Ansicht der Staatsanwältin jetzt zur Verurteilung des Polizisten führen. Er habe das Diebstahlsopfer "durch Psycho-Spielchen gefügig gemacht". Verhängt das Gericht die geforderte Haftstrafe, kostet das den Beamten den Job, zudem verliert er jeden Pensionsanspruch.

Doch sein Verteidiger sieht dafür keinen Anlass. Die Aussage des Opfers sei derart widersprüchlich, dass sich darauf kein Schuldspruch gegen den Hauptkommissar stützen ließe. Zumal der Beamte für die DNA-Spuren vom Opfer auch andere, aus Sicht der Verteidigung ebenfalls plausible Erklärungen geliefert habe.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort