Kommentar Verjährung darf kein Alibi sein

Die Verjährung, wegen der die Anzeige nicht angenommen wird, wird den Bürger- und Heimatverein in seiner Ansicht bestätigen, dass sich die Stadt zu viel Zeit für eine Sanierung gelassen hat. Es wird auch nicht geklärt werden, ob sie bewusst oder fahrlässig gehandelt hat. Wie schwer das Erforschen des richtigen Umgangs mit PFT naturwissenschaftlichen Laien zu vermitteln ist, zeigt die Äußerung des Staatsanwaltes, das PFT schwimme wahrscheinlich schon in der Nordsee. Das ist kaum möglich.

Die juristische Bewertung wird davon aber nicht berührt. Die Verjährung darf jedoch kein Alibi für Stadt und Flughafen sein. Sie muss jetzt durch ein rasches Vorantreiben der Sanierung zeigen, dass sie die Sorgen der Bürger ernst nimmt. bro

(RP)
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