Oberverwaltungsgericht Verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf kann doch stattfinden

Düsseldorf · Am kommenden Sonntag dürfen die Geschäfte in einigen Stadtteilen Düsseldorfs doch öffnen. Das entschied am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht in Münster. Nun dürfen Geschäfte in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt anlässlich des Weihnachtsmarktes öffnen.

 Der Verkaufsraum eines Kaufhauses (Archivbild).

Der Verkaufsraum eines Kaufhauses (Archivbild).

Foto: dpa, pst lof jol

Das Oberverwaltungsgericht hob mit seiner Eilentscheidung einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf, dass erst am Dienstag die Ladenöffnung unter Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe untersagt hatte.

Umstritten war in dem Eilverfahren vor allem, ob der Düsseldorfer Weihnachtsmarkt ein hinreichender Anlass für die Sonntagsöffnung darstellte. Das Verwaltungsgericht hatte daran Zweifel geäußert und die Prognosen der Stadt zur Attraktivität des Events in Frage gestellt.

Das Oberverwaltungsgericht sah dagegen keinen Grund die Einschätzung des Düsseldorfer Stadtrates zu beanstanden, der mit Blick auf den Weihnachtsmarkt von einem überregionalen Besuchermagneten gesprochen hatte. Der Senat betonte, es handele sich in den Augen des Gerichts "um eine Veranstaltung von beträchtlicher Größe und Attraktivität", die zahlreiche deutsche und ausländische Besucher anziehe. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen sprach von einer "guten Entscheidung nicht nur für den Handel in der Stadt, sondern auch für dessen Besucher." Gegen den verkaufsoffenen Sonntag hatte die Gewerkschaft Verdi geklagt.

Das Verwaltungsgericht Münster untersagte dagegen am Donnerstag in einer einstweiligen Verfügung einen verkaufsoffenen Sonntag im münsterländischen Warendorf am kommenden Wochenende.

(lsa)
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