Düsseldorf Vermieter müssen Prüfpflicht beim Wasser beachten

Düsseldorf · Nach der Trinkwasserverordnung - einem Bundesgesetz aus dem Jahr 2001 - sind so genannte Großanlagen, das sind solche mit einem Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von jeweils 400 Litern, alle drei Jahre auf Legionellenfreiheit zu überprüfen. Darauf weist der Vermieterverein Haus und Grund Düsseldorf jetzt hin. Die Frist zur ersten Überprüfung der Anlagen lief am 31. Dezember des Jahres 2013 ab, so dass nunmehr für die Anlagen eine Folgeprüfung bis zum Ende dieses Jahres ansteht. Dies gelte für vermietete Wohnungen und auch Anlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften, heißt es von Haus und Grund.

Legionellen sind gefährliche Bakterien, die schwere Lungenentzündungen verursachen können und sich besonders gut bei Wassertemperaturen von 25 bis 50 Grad in Behältern vermehren, die als Trinkwasserspeicher in Mehrfamilienhäusern genutzt werden. Eine Übertragung von Legionellen ist prinzipiell durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen. Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Da es in Deutschland immer wieder Sterbefälle aufgrund von Legionellen gibt, hat der Gesetzgeber im Jahre 2013 mit der Trinkwasserverordnung eine Überprüfung auf Legionellenfreiheit angeordnet.

Haus und Grund hält für alle, die sich über das Thema Legionellenprüfung informieren wollen, ein Merkblatt bereit. "Um eine Haftung wegen Gesundheitsschäden zu verhindern, muss auf jeden Fall eine Legionellenprüfung stattfinden", sagt der Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf, Werner Fliescher. "Dass die Möglichkeit einer Haftung für Gesundheitsschäden besteht, hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 festgestellt", so Fliescher.

(RP)
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