Düsseldorf Verschärfte Strafen für Friedhofs-Randalierer

Düsseldorf · Wenn die intensivierten Kontrollen der Friedhöfe durch die Polizei Erfolg haben, müssen die Täter mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug rechnen. Das geht aus den besonderen Paragraphen des Strafgesetzbuches hervor, die in diesem Fall angewendet werden. Staatsanwalt Ralf Herrenbrück bestätigte auf Anfrage, dass Randalierer sich nicht nur wegen Sachbeschädigung (maximal zwei Jahre oder Geldstrafe), sondern wegen Störung der Totenruhe und Gemeinschädlicher Sachbeschädigung verantworten müssen. Beide sind mit dem genannten höheren Strafmaß verbunden. An den vergangenen Wochenenden hatten Unbekannte Täter auf dem Süd- und dem Stoffeler Friedhof mehrere Dutzend Gräber verwüstet.

Störung der Totenruhe (§ 168) sieht verschärfte Sanktionen vor, wenn jemand eine Beisetzungsstätte beschädigt oder zerstört. Eine Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304) ist dann gegeben, wenn ein Randalierer zwar nicht die Gräber, wohl aber den Friedhof beschädigt oder zerstört. Ein Friedhof zählt in diesem Zusammenhang zu den öffentlichen Anlagen, die unter besonderem Schutz stehen, auch wegen der religiösen Bedeutung.

(hdf)
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