Prozess in Düsseldorf Veruntreuung: Ex-Buchhalterin zahlt VHS 150.000 Euro

Düsseldorf · Im Fall der millionenschweren Veruntreuung beim Volkshochschulverband NRW zahlt eine Ex-Buchhalterin Schadenersatz an den Verband. Über sechs Jahre soll die Frau 150.000 Euro abstottern, ein Zehntel des veruntreuten Geldes.

 Die Frau soll mehr als hundert Mal Geld der VHS genommen haben, um eigene Schulden damit zu bezahlen.

Die Frau soll mehr als hundert Mal Geld der VHS genommen haben, um eigene Schulden damit zu bezahlen.

Foto: dpa, mg fpt

Darauf einigten sich die beiden Parteien, wie das Arbeitsgericht in Düsseldorf am Donnerstag mitteilte. Die ehemalige Mitarbeiterin, die insgesamt 1,4 Millionen Euro veruntreut haben soll, muss gut ein Zehntel der Summe, nämlich 150 000 Euro, an ihren alten Arbeitgeber zurückzahlen. Der Verband hatte sie vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz verklagt.

In der mündlichen Verhandlung bescheinigte der Richter dem Verband Anspruch auf Ausgleich und schlug einen Vergleich vor. Die 150 000 Euro darf die Frau über einen Zeitraum von sechs Jahren abstottern.

Geld floss ins Nagelstudio

Nach Angaben des Gerichts soll sie von 2009 bis zu ihrer Kündigung im vergangenen Jahr in weit mehr als hundert Fällen Geld des Verbandes auf ihr Konto überwiesen haben, um damit eigene Schulden zu begleichen. Unter anderem sei die Umsatzsteuer für ihr Nagelstudio mit den Mitteln der VHS bezahlt. Möglich war das, weil die Frau offenbar als einzige Zugang zu dem Buchhaltungssystem hatte.

Bei der Verhandlung am Donnerstag beachtete das Gericht indes nicht die volle Summe über 1,4 Millionen Euro, sondern nur 497 000 Euro, die seit 2011 auf dem Konto der Frau gelandet sind. Das hat juristische Gründe: Die Verjährung im Arbeitsrecht beträgt drei Jahre.

Der Anwalt der Beklagten meinte in der Verhandlung zunächst, bei seiner Mandantin sei nichts zu holen. Der Richter konterte mit den Worten "Haus verkaufen, Nagelstudio verkaufen und Darlehen aufnehmen" und bezeichnete den Vergleich als "goldene Brücke" mit Signalwirkung auf das parallel laufende Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit September 2013 wegen des Verdachts der Untreue gegen die Frau. Wann dieses Verfahren vor Gericht kommt, ist noch offen.

Im Zuge des VHS-Finanzskandals hatten neben der Buchhalterin auch der Verbandsdirektor und der Verwaltungsleiter den Hut nehmen müssen.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort