Düsseldorf Verwaltungsgericht beklagt unbegründete Asylverfahren

Düsseldorf · Einen dramatischen Anstieg bei Asylverfahren von Roma aus Ex-Jugoslawien hat das Verwaltungsgericht am Freitag geschildert. Demnach haben sich die Zahlen solcher Anträge allein hier seit 2009 mehr als verzehnfacht – von damals 161 auf nun 1875 Verfahren im Jahr 2013. Das führt beim Gericht und dessen übrigen Verfahren zu erheblichen Verzögerungen.

Einen dramatischen Anstieg bei Asylverfahren von Roma aus Ex-Jugoslawien hat das Verwaltungsgericht am Freitag geschildert. Demnach haben sich die Zahlen solcher Anträge allein hier seit 2009 mehr als verzehnfacht — von damals 161 auf nun 1875 Verfahren im Jahr 2013. Das führt beim Gericht und dessen übrigen Verfahren zu erheblichen Verzögerungen.

Zumal jene Anträge von Roma auf politisch motiviertes Asyl nach Gerichtsangaben eine Erfolgsquote von "null Prozent" haben. Ein Gerichtssprecher sprach von "sinnleeren Verfahren" und "Asylfehlgebrauch". Abhilfe sei nur von politischer Ebene zu erhoffen. Dort könne man, so der Gerichtssprecher, "eine konsequente Abschiebepraxis an diesen Realitäten orientieren — und nicht an Wunschdenken".

Andere Verfahren nach dem Baurecht, Handwerksrecht oder Gaststättenrecht dauern beim Verwaltungsgericht immer länger, so lange die Asylantragsflut aus dem früheren Jugoslawien anhält. "Das bindet Richterkräfte und führt in den klassischen Bereichen zu Verzögerungen", so Gerichtssprecher Gerd-Ulrich Kapteina gestern. Inzwischen sind bereits sechs Kammern des Gerichts mit solchen Verfahren befasst. Kapteina und seine Richterkollegen wissen um den Wert des Asylrechts als "wichtiges und hohes Gut". Was die Kanäle der Justiz zunehmend blockiere, seien auch nicht die Erstverfahren von Antragstellern aus dem früheren Jugoslawien nach einem abgelehnten Asylantrag, sondern die gesetzlich unbegrenzte Möglichkeit, immer neue Asyl-Folgeanträge zu stellen. Stets müsse das Gericht nämlich eine mündliche Anhörung gewährleisten, Dolmetscher beiziehen, schriftliche Urteile abfassen und ordnungsgemäß zustellen. Und zwar auch dann, wenn frühere Asyl-Anträge oder Asyl-Folgeanträge schon als "offensichtlich unbegründet abgewiesen" wurden.

Einer Familie soll es durch solche fortwährenden Asylverfahren gelungen sein, seit 1991 hier zu bleiben. Die meisten anderen Antragsteller geben an, sie hätten in ihrer Heimat schlechte Lebensbedingungen, würden dort malträtiert oder schikaniert. Als Begründung für politisches Asyl, wie es das Grundgesetz zusichert, genügt das laut Rechtsprechung aber nicht.

(wuk)
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