Fall Butzelar Videotheken-Mord: Mutmaßlicher Täter tot

Düsseldorf · Der Mann, der in dringendem Verdacht steht, 1993 die 28-jährige Andrea Butzelar getötet zu haben, ist einem Krebsleiden erlegen. Er war damals freigesprochen worden. Doch dann tauchten neue Beweise auf. Deshalb kämpfte der Witwer des Opfers dafür, das Verfahren wieder aufzurollen. FDP und CDU wollen nun eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen.

Der Mord an der 28-jährigen Andrea Butzelar aus dem Jahr 1993 wird möglicherweise für immer ungesühnt bleiben. Nach einem Bericht der "Bild”-Zeitung ist ihr mutmaßlicher Mörder am Sonntagmorgen im Alter von 49 Jahren in einem Essener Krankenhaus an Krebs gestorben.

Der Mann der Ermordeten, Jens Butzelar, sei "schwer geschockt”, sagte Opfer-Jurist Thomas Kämmer im RP-Gespräch. Er hatte zwar gewusst, dass der mutmaßliche Mörder seiner Frau schwer krank war; dennoch hatte der 46-Jährige immer darauf gehofft, dass es zu einer neuen Anklage kommen würde ­- und er seinen Frieden schließen könne.

Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag geschaffen. Derzeit gilt noch: keine zweite Anklage wegen des selben Sachverhalts, heißt ein Grundsatz des deutschen Rechts. Durch ein neues Gesetz soll es möglich sein, die Hürden für neue Verfahren gegen freigesprochene Ex-Angeklagte bei Schwerstverbrechen zu senken.

Dafür hatte Jens Butzelar gekämpft, seit 2006 ein Routineabgleich in der Asservatenkammer der Polizei den Treffer brachte: An einem Klebeband, das als Mordwerkzeug gedient hatte und am Tatort -­ in der Videothek an der Münsterstraße in Derendorf ­- gefunden worden war, fand sich genetisches Material des Mannes, den ein Gericht 1997 wegen Mangels an Beweisen freigesprochen hatte. 80.000 Mark Entschädigung erhielt er für die Untersuchungshaft.

Vergebens seien die jahrelangen Bemühungen, die Politiker in Berlin zu einer Gesetzesänderung zu bewegen, jedoch nicht gewesen, sagt Opfer-Jurist Kämmer. Es werde dem Witwer helfen, den Tod seiner Frau zu verwinden, wenn das "Lex Butzelar” in die Gesetzgebung aufgenommen wird. Und er werde weiter dafür kämpfen, dass Angehörige anderer Opfer zu ihrem Recht kommen. Dafür will er auch bei "Stern TV” werben.

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte den Vorstoß unternommen. Der Fall Butzelar erschien ihr zu klar, die Gesetzeslage zu praxisfern -­ und ungerecht. Sie machte sich dafür stark, die Hürden für neue Verfahren gegen bereits freigesprochene Ex-Angeklagte bei Schwerstverbrechen zu senken.

Doch die Angelegenheit blieb im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hängen. Die positiven Signale der CDU, die Kämmer erhalten hatte, reichten nicht, die SPD scheute sich, das heiße Eisen anzufassen. "Wir sollten darauf vertrauen, dass eine CDU/FDP-Bundesregierung die Gesetzesinitiative auf den Weg bringen würde”, sagt der Opfer-Jurist.

Um den Mord an Andrea Butzelar zu sühnen, kommt dies zu spät.

(RP)
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