Düsseldorf Vogelgrippe: Das sollten Tierhalter beachten

Düsseldorf · Der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem toten Schwan am Unterbacher See hat sich bestätigt. Die Behörden haben ein Sperrgebiet eingerichtet und bitten Hunde- und Katzenhalter um Mithilfe gegen die Infektion.

 Murdoc musste gestern bei der Runde um den Unterbacher See an der Leine bleiben. Martina Jussenhoven hielt sich an den Leinenzwang.

Murdoc musste gestern bei der Runde um den Unterbacher See an der Leine bleiben. Martina Jussenhoven hielt sich an den Leinenzwang.

Foto: Andreas Bretz

Düsseldorf hat seinen ersten Fall von Vogelgrippe. Ein Spezialinstitut hat gestern den Verdacht bestätigt, dass ein toter Schwan mit dem hochansteckenden Virus H5N8 infiziert war. Das Tier war am 30. Dezember auf dem Campingplatz Nord am Unterbacher See gefunden worden. Das muss man zu dem Fall und den Folgen wissen:

Was ist passiert?

Seit November sind wieder Fälle von Vogelgrippe in Deutschland nachgewiesen worden. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben führt das zu großer Sorge. Denn der Erreger ist sehr gefährlich für Hausgeflügel, also etwa Hühner. Eine Infektion führt oft schnell zum Tod. Als Überträger gelten Wildvögel wie Enten und Schwäne. Deshalb versuchen die Behörden zu vermeiden, dass Wildvögel oder ihr Kot in Kontakt mit Hausgeflügel kommen. Auch in NRW gilt daher eine sogenannte Aufstallpflicht, Geflügelhalter müssen deshalb besondere Schutzmaßnahmen ergreifen.

Was bewirkt der neue Fund?

Seit dem neuen Ausbruch in Deutschland untersuchen die Behörden verstärkt Wildvögel. Dass das Virus nun auch in Düsseldorf nachgewiesen wurde, überrascht Experten nicht. Es ist unklar, ob der Schwan überhaupt an dem Erreger gestorben ist, denn wild lebende Arten gelten als widerstandsfähiger. Der Fund hat einen Krisenplan ausgelöst, der vorerst für drei Wochen gilt: In einem ein Kilometer großen Radius rund um die Fundstelle wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Dort müssen Tierhalter unter anderem die Eingänge ihrer Ställe besonders schützen. In einem drei Kilometer großen Radius gilt ein Beobachtungsgebiet. Die Stadt weist mit Schildern auf die Zonen hin.

Wie viele Betriebe sind betroffen?

Vergleichsweise wenig. Es gibt in Düsseldorf nur rund fünf größere Geflügelbetriebe, dazu kommen rund 200 Hobby-Halter. Kein einziger gewerblicher Betrieb liegt im Sperrgebiet, nur einer in der Beobachtungszone. Die Behörden sorgen sich besonders um die privaten Halter. "Die gewerblichen Betriebe sind in der Regel besser geschützt", sagt Klaus Meyer, der Leiter des Amts für Verbraucherschutz.

Besteht Gefahr für Menschen?

Eine Infektion lässt sich laut Stadt nicht ausschließen, gilt aber als extrem unwahrscheinlich. "Es ist keine Übertragung bekannt", sagt Meyer. Die Behörden raten, die üblichen Hygienevorschriften wie häufiges Händewaschen zu beachten und zudem keine toten Vögel zu berühren. Wer einen Kadaver findet, kann ihn beim Amt für Verbraucherschutz unter Tel. 0211 899 3227 zum Abtransport melden.

Was müssen Hunde- und Katzenhalter beachten?

Hunde und Katzen können sich nicht mit dem Virus infizieren. Allerdings kommen freilaufende Tiere in Kontakt mit Kot und Kadavern und gelten daher als Überträger. Zur Vorsicht gilt daher in dem drei Kilometer großen Beobachtungsradius rund um den Unterbacher See ein Freilaufverbot für Katzen, außerdem gilt ein Leinenzwang für Hunde. Die Behörden hoffen auf Mithilfe der Tierhalter, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Sie kündigen verstärkte Kontrollen des Ordnungsamts an. "Man muss diese Situation wirklich ernst nehmen", sagt Amtsleiter Meyer.

(arl)
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