Düsseldorf Vor Haar-Transplantation geflüchtet

Düsseldorf · Kunde streitet mit Klinik um vorab gezahlte Operationskosten von 3900 Euro.

Der Männertraum von vollem Haar war für einen Kunden einer Schönheitsklinik an der Kö schon Sekunden vor dem Eingriff ausgeträumt. Als der Patient einen frisch Operierten nach einem solchen Eingriff sah, sei "ihm schlecht geworden" und er habe seinen OP-Termin abgesagt. Das trug sein Anwalt gestern beim Amtsgericht vor. Denn dort streiten beide Seiten nun um vorab gezahlte Operationskosten in Höhe von 3900 Euro. Vergleichsweise einigten sich der Patienten-Anwalt und ein Klinik-Vertreter darauf, dass der Panik-Patient die Hälfte seiner Vorauszahlung nun zurückbekommt.

Laut Geschäftsbedingungen der Klinik sollte eine solche Eigenhaar-Transplantation bei kurzfristiger Absage eines Patienten nur mit 40 Prozent des vorab gezahlten Geldes berechnet werden. Der Panik-Patient forderte daher jetzt 60 Prozent seiner Ausgaben zurück. Genau das hatte die Klinik bisher verweigert und betont: Wer so knapp vor dem Eingriff abspringe, obwohl Anästhesisten, Ärzte und Schwestern bereits parat stünden, müsse den vollen Betrag zahlen. Und: Der Kläger habe nach dem Spontan-Rückzieher ja betont, alle Kosten zu tragen, "das sei ihm egal", konterte der Klinik-Anwalt. Das OP-Team sei wegen der Absage "einigermaßen verdutzt" gewesen, weil doch jeder wisse, der sich schon mal mit einer Nadel in den Finger gestochen habe, dass dabei "auch ein bisschen Blut" fließe. Und bei Eigenhaar-Verpflanzungen sähen Patienten "hinterher natürlich ein bisschen blutig aus!"

"Das hatte sich der Kläger anders vorgestellt", widersprach dessen Anwalt. Auch die Zusage, alle Kosten zu übernehmen, bestritt der Kläger-Anwalt. Dagegen lehnte die Klinik jede Teil-Rückzahlung ab: "Die Klinik ist ja bis heute bereit, die Operation durchzuführen", so deren Anwalt. Dass der Patient "einfach Angst bekommen" habe und so kurzfristig abgesprungen sei, habe man "in zehn Jahren noch nicht erlebt". Durch Vermittlung des Richters einigten sich die Anwälte beider Seiten auf eine Kostenteilung, wonach dem Kläger von den 3900 Euro jetzt immerhin 1950 Euro erstattet werden sollen. Beide Parteien müssen dem noch zustimmen.

(wuk)
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