Düsseldorf Waffen nicht abgegeben: Bewährung für Ex-Bodyguard

Düsseldorf · Mit 68 Jahren musste ein Ex- Büchsenmacher gestern erstmals vor das Amtsgericht - und ist dort mit sechs Monaten Bewährungsstrafe belegt worden. Als Jäger und als jahrelanger Bodyguard des Vorstands der Dresdner Bank besaß er ganz legal etliche scharfe Faustfeuerwaffen, darunter Revolver mit Kalibern bis zu neun Millimetern. Doch die Aufforderung der Behörden, nach seiner Pensionierung diese halbautomatischen Kurzwaffen abzugeben oder sie zu zerstören, hatte er nicht befolgt. Also waren die Waffen im April 2016 bei ihm beschlagnahmt worden, und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er nun sogar angeklagt.

Sein Anwalt erklärte, der 68-Jährige habe den Bescheid der Behörden "einfach ignoriert, er hat den Kopf in den Sand gesteckt" - bis dem 68-Jährigen die Waffen schließlich zwangsweise abgenommen wurden. Neben dem Verlust der Pistolen und Revolver musste er nun zudem auch noch den Verlust seines Jagdscheins hinnehmen. "Das wird ihm jetzt schmerzhaft bewusst", so der Verteidiger. Denn wegen der angeklagten Verstöße gegen das Waffengesetz gilt der Rentner jetzt nicht mehr als zuverlässig - und das wird ihn neben seiner Jagdlizenz demnächst auch seine Jagdgewehre kosten.

Unter diesen Umständen verhängte das Gericht gestern nur die Mindeststrafe von sechs Monaten gegen den 68-Jährigen und setzte sie zur Bewährung aus.

(wuk)
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