Karriere Was darf der Chef und was darf er nicht?

Düsseldorf · Ob Überstunden oder Anrufe auf dem Diensthandy: Rechtlicher Rahmen und die Realität in Düsseldorfer Firmen klaffen auseinander. Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite geben Auskunft.

Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer und Rheinbahn-Personalvorstand und Arbeitsdirektor Klaus Klar klären über Arbeitnehmerrechte auf.

Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer und Rheinbahn-Personalvorstand und Arbeitsdirektor Klaus Klar klären über Arbeitnehmerrechte auf.

Foto: Jürgen Bauer

Über das, was Vorgesetzte wirklich dürfen, und was in der alltäglichen Praxis Realtität ist, liegt ein grauer Schleier der Ungewissheit. Viele Mitarbeiter machen für ihre Chefs Dinge, die rein rechtlich so nicht zulässig sind. Wir sprachen mit der Geschäftsführerin der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Stephanie Peifer als Repräsentantin der Arbeitnehmerseite und dem Personalvorstand der Rheinbahn, Klaus Klar als Vertreter der Arbeitgeber.

Wie viele Stunden muss ein Mitarbeiter arbeiten? Die Regelungen dazu sind ziemlich eindeutig. "Acht Stunden sind grundsätzlich die Obergrenze, zehn dürfen es in Ausnahmefällen sein. Mehr nicht", sagt die Verdi-Chefin. Und auch bei den zehn Stunden gibt es noch Einschränkungen. "Die Zehn-Stunden-Tage dürfen nicht dazu führen, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt höher als acht Stunden täglich ist", sagt Peifer. Das alles regelt das Arbeitzeitgesetz. Tarifverträge können die Arbeitszeiten aber je nach Branche weiter einschränken. Rheinbahn-Vorstand Klaus Klar betont, dass heute, anders als noch vor 20 oder mehr Jahren, sehr strikt auf die Einhaltung der Höchstarbeitszeit geachtet werde. "Besonders bei den Fahrern ist das aus Gründen der Sicherheit heute ein absolutes Muss", sagt Klar.

Was ist mit Überstunden? Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit doch entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens. Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Übrigens: Überstunden sind eine freiwillige Sache und können nicht vom Arbeitgeber erzwungen werden. "In unserem Unternehmen gibt es damit aber keine Probleme. Bei großen Einsätzen wie dem Schützenfest oder nach Sturm Ela etwa haben die Mitarbeiter der Rheinbahn freiwillig mehr gearbeitet"sagt Klar.

Die 9 meistgehassten Büro-Typen
10 Bilder

Die 9 meistgehassten Büro-Typen

10 Bilder
Foto: shutterstock/ prochasson frederic

Welche Ruhezeiten sind Pflicht? Wer aus welchen Gründen auch immer etwa abends bis 23 Uhr gearbeitet hat, muss gesetzlich morgens nicht früher als um 10 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen. "Denn elf Stunden Ruhezeit sind vorgeschrieben", sagt Gewerkschafterin Peifer.

Wie viel Pause ist geregelt? Wer sechs Stunden arbeitet am Tag, hat das Recht auf mindestens eine 30-minütige Pause. Bei einem Neun-Stunden-Tag besteht Anrecht auf eine 45-minütige Pause, die nur in Ausnahmefällen auf mehrere kürzere Pausen verteilt werden darf. Außerdem gilt: "Die Pause muss feststehen, Uhrzeit und Dauer. Auf Zuruf zu sagen, gerade ist kein Kunde im Geschäft, nimm jetzt Deine Pause", ist nicht zulässig, sagt Peifer. Die kurze Erholung ist Gesetz.

Darf der Chef anrufen, wenn man Feierabend oder Urlaub hat? "Klar darf er anrufen, man muss aber nicht drangehen", sagt Peifer. Wer seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erledigt hat, hat Feierabend und sein Soll geleistet. "Im Urlaub sollte man sein Handy vielleicht ausschalten", sagt Peifer. Da gilt das gleiche, und zwar ausdrücklich auch beim Diensthandy.

(tb.)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort