Landgericht Düsseldorf Prozess zum Wehrhahn-Anschlag beginnt schon im Januar

Düsseldorf · Überraschend schnell hat das Landgericht die Anklage gegen den mutmaßlichen Wehrhahn-Bomber zugelassen. Termin für den Prozessbeginn ist der 25. Januar. Ralf S. soll im Juli 2000 zehn Menschen mit einem Sprengstoffanschlag schwer verletzt haben.

Wie unsere Redaktion aus Justizkreisen erfuhr, haben sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht am Dienstag zu einer Vorbesprechung getroffen. Im Ergebnis sind zunächst 37 Verhandlungstage bis zum 17. Juli geplant.

Dem inzwischen 51 Jahre alten Ralf S. wird Mordversuch in zwölf Fällen vorgeworfen. Über Monate soll er einen Sprengstoffanschlag geplant und vorbereitet haben, bei dem am 27. Juli 2000 zehn Teilnehmer eines Deutschkurses teils schwerst verletzt wurden. Eine Schwangere verlor bei dem Anschlag am S-Bahnhof Wehrhahn ihr ungeborenes Baby. Die Anklage geht davon aus, dass S., der damals der rechtsextremen Szene zugeordnet wurde, aus purer Ausländerfeindlichkeit handelte.

Gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten, der zur Tatzeit einen Militarialaden betrieb, war schon damals ermittelt worden. Zeugen, die seine Alibibehauptungen damals bestätigten, haben ihre Aussagen inzwischen geändert. Auch hat die Staatsanwaltschaft Zeugen gefunden, denen S. die Tat angekündigt haben soll. Ins Rollen gekommen waren die neuen Ermittlungen gegen S. 2014, nachdem er während eines Gefängnisaufenthalts vor einem Mitgefangenen mit der Tat geprahlt haben soll.

(sg)
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