Wehrhahn-Anschlag Später Erfolg mit fadem Beigeschmack

Meinung | Düsseldorf · Die Festnahme des 50-jährigen Ralf S. ist für die Polizei ein später Erfolg, der einige Fragen aufwirft. Eine davon: Warum reichten dieselben Indizien vor 16 Jahren nicht für eine Anklage? Die Wehrhahn-Akte wird um einen Untersuchungsausschuss wohl nicht herumkommen.

In der Haut der einstigen Soko-Leute möchte man nun wirklich nicht stecken. 60, 70 erfahrende Kriminalisten waren im Jahr 2000 rund um die Uhr im Einsatz, um den feigen Anschlag am S-Bahnhof zu klären. Und sie hatten ja das richtige Gespür: Nach einer knappen Woche hatten sie den Mann gefasst, der jetzt, 16 Jahre danach, in U-Haft sitzt - nachweisen konnten sie ihm die Tat damals aber nicht. Dabei war es jetzt keine geheimnisvolle Technologie, auch kein wundersamer DNA-Beweis, der das neue Ermittlerteam zum Erfolg geführt hat, sondern altmodische Polizeiarbeit, das hartnäckige und gründliche Zusammentragen winziger Puzzle-Teile. Und sicher auch ein Quäntchen Glück.

Kostenpflichtiger Inhalt Dem späten Ermittlungserfolg haftet deshalb ein fader Beigeschmack an. Die Frage etwa, ob dieselben Indizien, die vor 16 Jahren nicht für einen dringenden Tatverdacht gegen den heute Beschuldigten ausreichten, jetzt in einem Prozess bestehen können. Und natürlich die Frage, warum der frühe Verdacht auf einen Täter aus dem rechtsextremen Umfeld nicht auch früher zu einer Verhaftung führte. Die Wehrhahn-Akte wird um den Untersuchungsausschuss im Landtag wohl nicht herumkommen, dem sie mit Rücksicht auf die Ermittlungen bislang verschlossen blieb.

Was genau die Polizei über die Ermittlungen und die Festnahme von Ralf S. bekanntgegeben hat, lesen Sie hier in unserem Protokoll zur Pressekonferenz.

Lesen Sie hier ein Feature unserer Autorin über den 15. Jahrestag des Wehrhahn-Anschlags:Kostenpflichtiger Inhalt "Ein fast vergessenes Verbrechen"

(RP)
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