Wehrhahn-Prozess in Düsseldorf Frühere Nachbarin belastet Angeklagten

Im Prozess um den Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag hat eine ehemalige Nachbarin des mutmaßlichen Attentäters ausgesagt. Sie berichtete, den Angeklagten mehrmals in Sichtweite des späteren Tatorts gesehen zu haben.

 Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner (Archivbild).

Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner (Archivbild).

Foto: dpa, fg

Weitere Pluspunkte für die Anklage gab es am Mittwoch im Wehrhahn-Prozess. Mit Zeugenanhörungen hat das Landgericht die Verhandlung gegen einen Ex-Soldaten (51) fortgesetzt, dem hier zehnfacher Mordversuch vorgeworfen wird. Mit einem Sprengstoff-Anschlag soll er aus Fremdenhass im Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn zehn Mitglieder einer überwiegend jüdischen Gruppe von Sprachschülern teils schwer verletzt haben. Das leugnet er vehement. Doch eine frühere Nachbarin schilderte weitere belastende Details über den Angeklagten.

Wenige Monate lebte der Angeklagte damals im selben Mietshaus an der Ackerstraße wie die Erzieherin. Sie habe kaum mit ihm gesprochen, aber Bekannte hätten ihr erzählt, dass der Mann, der stets im "Bundeswehrlook" mit Springerstiefeln unterwegs war, als aggressiv und ausländerfeindlich gelte. An seiner Wohnungstür habe ein Schild gehangen mit der Aufschrift "Vorsicht! Waffen!"

Angeklagter zeigt Zeugin Mittelfinger

Und auch nach seinem Auszug im Frühjahr 2000 habe die jetzt 56-Jährige ihn "ein- bis zweimal die Woche" an einer Bushaltestelle beobachtet — in direkter Blickweite zur späteren Anschlagstelle. Ob der 51-Jährige auf einen Bus gewartet hat, sei nicht auszuschließen, so die Zeugin, aber ihrem Gefühl nach könnte er den S-Bahnhof damals auch ausbaldowert haben. Darauf reagierte der Angeklagte nur kopfschüttelnd, ballte kurz die Faust, deutet mit ausgestrecktem Mittelfinger auf die Zeugin. Das wirkte sogar harmlos im Vergleich zu einer früheren Wutrede des Angeklagten.

Darin hatte er Staatsanwälte und Kripobeamte bezichtigt, sie würden hier ein Komplott gegen ihn schmieden. Einmal in Rage, zog er sogar eine Parallele zu toten Rechtsterroristen vom "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU): Wenn der Ex-Soldat nämlich mit der Presse reden würde, könne es auch ihm "passieren, dass ich erschossen im Wohnwagen liege". Das bezog sich auf eine in rechtsradikalen Kreisen beliebte Theorie, wonach jene beiden NSU-Mitglieder nicht Selbstmord begangen hätten, sondern ermordet worden seien. Eine Verteidigerin des Ex-Soldaten stand mitten in dieser Wutrede des Angeklagten auf und schlug ihm so kräftig auf den Rücken, dass er sofort verstummte. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie der Schlag der Anwältin zu werten sei, hatte der Angeklagte abgewinkt: "Ich habe darum gebeten!" Am Donnerstag geht sein Prozess weiter.

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