Landgericht Düsseldorf Polizist sagt im Wehrhahn-Prozess aus

Mit ersten Zeugenbefragungen hat das Landgericht am Montag den Prozess um den Wehrhahn-Anschlag vom Juli 2000 fortgesetzt. Ein Polizist, der den Angeklagten damals vernommen hatte, konnte sich allerdings nicht mehr genau erinnern.

In den ersten vier Verhandlungstagen hatte sich der 51 Jahre alte Angeklagte Ralf S. weitschweifig gegen eine ganze Kette belastender Indizien zur Wehr gesetzt, hatte vielfach beteuert, er sei hier zu Unrecht angeklagt. Gericht und Staatsanwaltschaft sowie vier Anwälte, die jetzt damalige Opfer vertreten, hatten den 51-Jährigen auf diverse Widersprüche hingewiesen, die sich aus etlichen seiner Darstellungen ergaben.

Am Montag begann das Landgericht nun damit, erste Polizisten zu vernehmen, die den damals direkt tatverdächtigen Angeklagten kurz nach dem Anschlag verhört hatten. Aufgrund der vielen Jahre, die seitdem vergangen sind, konnte einer der Polizisten aber nicht mal sicher sagen, ob Vernehmungen des Angeklagten damals "bei uns im Büro stattfanden oder nicht".

Laut Anklage hatte der Ex-Soldat, Wachmann und Detektiv Ralf S. im Juli 2000 aus Fremdenhass eine Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn gezündet und dadurch zehn von zwölf überwiegend jüdischen Sprachschülern teils schwer verletzt. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Baby.

Planmäßig geht der Prozess am Donnerstag weiter.

(wuk)
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