Berufungsvefahren in Düsseldorf Weiter Büroverbot für dreibeinige Hündin

Düsseldorf · Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung einer Werbeagentur-Mitarbeiterin ab. Mischling Kaya störe die Arbeitsabläuge.

Gerichtsstreit um dreibeinigen Hund in Düsseldorf
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Auch in zweiter Instanz ist Hundefreundin Claudia van de Wauw am Montag vor Gericht gescheitert. Ihre dreibeinige Hündin Kaya darf sie nicht mehr in die Werbeagentur begleiten, in der sie seit 16 Jahren beschäftigt ist. Das Tier störe den Arbeitsablauf in der Agentur, entschied am Montag das Landesarbeitsgericht und wies die Berufung der Geschäftsführer-Assistentin gegen ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts ab.

Seit mehr als einem Jahr stritten Agentur und Assistentin um Hündin Kayas Aufenthalt im Büro. Auch andere Mitarbeiter der Werbeagentur bringen ihre Hunde mit zur Arbeit, weshalb Claudia van de Wauw sich auf Gleichbehandlung berief, nachdem ein neuer Vorgesetzter Kaya Büroverbot erteilt hatte.

Der Mann habe sie mobben, sie gezielt an ihrer Schwachstelle treffen wollen, trug ihr Anwalt auch am Montag wieder vor. Die dreibeinige Hündin, die van de Wauw von der Tierhilfe aus Russland übernommen hatte, habe sie drei Jahre lang "ohne jegliche Probleme" zur Arbeit begleitet, das plötzliche Verbot sei ohne Vorwarnung verhängt worden.

Von "plötzlich" könne keine Rede sein, versicherte dagegen die Agentur-Anwältin, berichtete von Beschwerden der Mitarbeiter, die in der ersten Instanz auch vorm Arbeitsgericht aussagten. Mehrfach habe man zudem gebeten, dass Kaya in der Mittagspause nicht im Rhein baden solle, das täten die anderen Büro-Hunde schließlich auch nicht. Die nasse Hündin aber habe immer wieder für Geruchsbelästigung gesorgt. Bis auf die "Hundesache" aber sei man mit der Mitarbeiterin sehr zufrieden, sehe keinen Anlass, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Nasses Fell und gelegentlich strenge Gerüche seien "hundetypisch" und müssten, wenn denn Hunde im Büro einmal erlaubt seien, auch hingenommen werden, argumentierte der Anwalt van de Wauws, schlug als Kompromiss ein Laufställchen von 1,20 mal 1,20 Meter um Kayas Liegeplatz vor. "Ist das noch artgerecht?", fragte der Vorsitzende Richter. Ja, meint die Halterin, denn weil Kaya außerhalb ausreichend Bewegung habe, sei sie im Büro ohnehin müde und brauche keinen größeren Auslauf.

Trotz der Zweifel, die van de Wauws Anwalt an den Aussagen ihrer Kollegen im ersten Arbeitsgerichtsverfahren hegt (sie seien widersprüchlich und nicht glaubwürdig gewesen), will die Klägerin weiter in der Agentur arbeiten. "Abgesehen von dem bis heute andauernden Mobbing", so ihr Anwalt, sei das "Arbeitsverhältnis durchaus harmonisch". Zumal der Vorgesetzte, der das Verbot ausgesprochen hatte, nicht mehr im Unternehmen sei und van de Wauw inzwischen ein Einzelbüro habe.

Das Landesarbeitsgericht, das keine ausreichenden Anhaltspunkte für den Mobbing-Vorwurf sah, hält aber das Verbot für rechtens. Es sei logisch, dass die früher erteilte Erlaubnis, den Hund mitzubringen, voraussetze, dass das Tier weder Kollegen noch Arbeitsabläufe störe. Dass dies bei Kaya der Fall sein, hält die Kammer nach der erstinstanzlichen Beweisaufnahme für erwiesen. Da eine Revision nicht zugelassen ist, wird sich Claudia van de Wauw wohl auch künftig in der Mittagspause daheim um Kaya kümmern müssen.

(sg)
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