Düsseldorf Wie Mediatoren Konflikte lösen

Düsseldorf · Barbara Strupp-Müller und Gerald Schmitz sind am Landgericht einerseits als Richter, andererseits als Mediatoren tätig - etwa in Familienstreitigkeiten oder Wirtschaftsprozessen.

 Barbara Strupp-Müller und Gerald Schmitz arbeiten als Güterichter daran, Verfahren mit der Methode der Mediation zu Ende zu bringen.

Barbara Strupp-Müller und Gerald Schmitz arbeiten als Güterichter daran, Verfahren mit der Methode der Mediation zu Ende zu bringen.

Foto: Andreas Bretz

Es begann mit einem Stickbild. Drei Schwestern stritten um das Erbe der verstorbenen Mutter - mit Anwälten, Sachverständigengutachten und wochenlangen Diskussionen. Bis plötzlich eine der Schwestern in Tränen ausbrach: "Ich möchte das Stickbild von Mama wiederhaben." Eine andere Schwester hatte es nach deren Tod an sich genommen, gab es jetzt aber bereitwillig her. "Danach war der Bann gebrochen, und alle Konflikte ließen sich recht einfach und schnell lösen", erzählt Barbara Strupp-Müller.

Die 55-Jährige ist Vorsitzende Richterin der 5. Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf und arbeitet als Güterichterin gleichzeitig daran, Verfahren mit der Methode der Mediation zu Ende zu bringen. Das Stickbild war der Auslöser für diese Tätigkeit: "Da ist mir klar geworden, dass zentrale Elemente solcher Verfahren - also etwa ein Haus, ein Grundstück oder Geld - für die beteiligten Menschen oft gar nicht entscheidend sind." Stattdessen hänge es oft an Dingen, die gar nicht Teil der eigentlichen Gerichtsverhandlung sind - wie dem Stickbild.

Strupp-Müller entschied, sich als Mediatorin ausbilden zu lassen. In NRW dauert das knapp sechs Monate, seit drei Jahren verhandelt Strupp-Müller nicht mehr nur im Gerichtssaal, sondern auch im Mediatorenraum des Landgerichts. Ihr Kollege Gerald Schmitz, der in Düsseldorf an der 13. Zivilkammer besonders für Kapital- und Anlagerecht zuständig ist, arbeitet schon seit 2005 als Güterichter. Damals war diese Art der Verfahrensführung noch nicht gesetzlich verankert. Erst 2012 wurde Paragraf 278 Absatz 5 zur Zivilprozessordnung hinzugefügt.

Demnach können Güterichter alle Formen der Konfliktbeilegung anwenden, am häufigsten wird jedoch die Mediation nach dem Harvard-Konzept von 1981 gewählt. Strupp-Müller und Schmitz arbeiten ausschließlich am Landgericht. Die Güterichter können nur in Zivilprozessen zum Einsatz kommen, Strafverfahren können nicht mediiert werden. Diskutiert wird dann nicht mehr im Gerichtssaal, sondern im Mediationsraum des Landgerichts - ein nüchtern gehaltenes Zimmer in der dritten Etage mit Blick auf die Werdener Straße: Ein Tisch, ein paar Stühle, zwei Flipcharts und buntes Büromaterial. "Für uns geht es um die Frage: Was treibt die Leute wirklich in diesen Konflikt?", sagt Schmitz. "Am Ende soll ja auch kein Urteil stehen, sondern eine gemeinsame Lösung aller Parteien."

Das kann beispielsweise eine Erbstreitigkeit entscheidend beschleunigen. Im Gerichtssaal ziehen sich Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten oft über Monate hin. "Das ist für die streitenden Parteien frustrierend und kann Familien sogar für immer auseinanderbringen", sagt Barbara Strupp-Müller. Eine Mediation hingegen dauert oft nur einige Stunden. Dazu trägt auch die Atmosphäre im Mediationsraum bei: Es gibt Kaffee und Plätzchen, alle sitzen nah beieinander. "Hier wird auch mal gebrüllt und geweint, das lässt der weniger formale Raum zu", sagt Strupp-Müller. Mit einer Nabelschau habe das aber wenig zu tun. "Mediationen bieten sich außerdem nicht nur bei Familienstreitigkeiten an", sagt Schmitz, "sondern auch in Baurechts- oder Patentprozessen". In einer Stadt wie Düsseldorf mit vielen großen Firmen sei das nicht zu unterschätzen.

Wie die Mediation abläuft, ist jedem Mediator überlassen. Einheitlich sei lediglich der Ablauf, unterteilt in fünf Phasen. Jede Mediation beginnt mit einer Einführung. Dabei werden Ablauf und Regeln geklärt, etwa die strenge Vertraulichkeit, aber auch, dass man sich ausreden lässt. Danach ist es Aufgabe des Mediators, die Themen und Wünsche zuzuspitzen und auszuformulieren. "Oft stellen wir dabei fest: Es geht um mehr, als im Klageantrag steht", sagt Gerald Schmitz. Schmitz erinnert sich an einen Fall, an dem ein monatelanger Streit zwischen Ex-Partnern an einem Aquarium entschieden wurde.

Da vor dem Landgericht Anwaltspflicht besteht, sind diese auch bei jeder Mediation anwesend. In der dritten Phase sind sie besonders wichtig. "Sie beraten die Parteien, und was noch viel wichtiger ist: Sie kennen die Parteien oft besser als wir, wissen Dinge, die nicht in der Akte stehen", sagt Barbara Strupp-Müller. Das kann für Phase vier entscheidend sein, wenn Lösungsvorschläge formuliert werden. Nur so könne schließlich die Vereinbarung erreicht werden. Diese wird vom Mediator ausformuliert, meist kommt es zu einem Vergleich. Am Landgericht hat dieser die Qualität eines Urteils, das bedeutet, er ist vollstreckbar. Wenn sich eine der Parteien nicht an die Vereinbarung hält, kann ein Gerichtsvollzieher eingesetzt werden, was aber nur selten vorkommt.

(kess)
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