Düsseldorf Wiederholungstäter aus dem Flüchtlingsheim

Düsseldorf · In städtischen Unterkünften sind zwischen Asylsuchenden Kriminelle untergetaucht. Sie ziehen von dort die Fäden im "Maghreb-Viertel".

Düsseldorf: Großrazzia im "Maghreb-Viertel"
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2016: Großrazzia im Düsseldorfer "Maghreb-Viertel"

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Foto: Gerhard Berger

Taoufig M. ist noch nicht lange in Düsseldorf. Das Datum seiner Anreise liegt wohl nicht weit von dem seiner ersten Festnahme entfernt. Seit Juli 2014 ist er mit rund 20 Straftaten "in Erscheinung" getreten, wie es im Polizeideutsch heißt. Viele davon waren Drogendelikte. Im Wohnheim, in dem der Asylsuchende lebt, ist er als Kiffer bekannt.

Verurteilt worden ist M. bislang vier Mal, da ging es meist um anderer Leute Eigentum. Andersherum ist es bei seinem Landsmann Khalid N. . Der ist 28 Jahre alt, und sein polizeiliches Führungszeugnis hat schon 46 Einträge, bei denen es um Diebstähle geht. Vor Gericht hat er aber meist nur wegen Drogendelikten gestanden. Seit Anfang Januar in einer Boulevardzeitung stand, dass die Polizei die beiden für führende Köpfe der kriminellen Szene im so genannten "Maghreb-Viertel" hält, ist Khalid N. abgetaucht. Taoufig M. dagegen gibt in seinem Zimmer im städtischen Flüchtlingsheim sogar Fernsehinterviews. Das Heim liegt praktischerweise am Rand des Viertels, das seit den massenhaften Silvesterübergriffen in Köln bundesweit Schlagzeilen macht.

2244 Männer, überwiegend aus Algerien und - wie N. und M. - aus Marokko, sollen hier seit Juni 2014 4392 Straftaten begangen haben, mehr als die Hälfte davon Taschendiebstähle. Das steht im Abschlussbericht des Casablanca-Projekts, für das anderthalb Jahre lang von Nordafrikanern - vor allem in der Altstadt begangene - Taten und Zusammenhänge analysiert wurden. Taoufig M. war darin schon vier Wochen nach Beginn aufgetaucht - im Juli 2014 mit einfachem Diebstahl, für den er als Ersttäter zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Es folgten weitere Festnahmen und Ermittlungsverfahren wegen Rauschgiftdelikten. Im Juni 2015 stand er wieder vor Gericht, das gleich mehrere Taten im Paket mit einer schon etwas höheren Geldstrafe ahndete. Als M. aber bereits kurz nach dem Urteil für knapp 1000 Euro in einem Kaufhaus teure Sportklamotten mitgehen ließ, wurden die Richter strenger: Er bekam seine erste Haftstrafe - mit Bewährung.

Juristen versichern, dass dem als asylsuchend gemeldeten Marokkaner da bloß widerfahre, was auch für jeden deutschen Kleinkriminellen gilt: Man gibt ihnen Chance um Chance, steigert die Strafen in kleinen Schritten. Taoufig M. hat die Chance nicht genutzt, er ist schon wieder angeklagt, wegen Schwarzfahrens diesmal. Und im Zusammenhang mit Körperverletzung und Sachbeschädigung wird aktuell gegen ihn ermittelt.

Kenner des "Maghreb-Viertels", das in früheren Jahrzehnten noch eher liebevoll das "Klein-Marokko" Düsseldorfs genannt wurde, wissen, warum Typen wie Taoufig M. stehlen. Sie haben keine Chance auf Asyl, keinen Job, keine Ausbildung. Aber sie wollen Geld und Statussymbole wie Autos, Handys, Markenklamotten. Die zahlen sie meist selbst, verrät ein Insider: "Gestohlen wird auf Bestellung in den Kaufhäusern, die Ware dem ,Kunden' dann in einem der marokkanischen Cafés zum halben Preis übergeben." Der Gewinn reiche meist auch noch für die Begleichung einer Geldstrafe und garantiere so die schnelle Rückkehr aus der Zelle in den Kiez.

(RP)
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