Düsseldorf Wissenschaftler muss Doktortitel abgeben

Düsseldorf · Mit großer Empörung und mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte sich ein Historiker (47) Anfang Oktober gegen den Verlust seines Doktortitels gestemmt. Doch wie das Gericht gestern auf Anfrage bekannt gab, ist diese Klage des Wissenschaftlers gegen die Heinrich-Heine-Uni jetzt in allen Punkten gescheitert

. Die Uni hatte die Dissertation des Klägers von 2011 nach einer Textüberprüfung als Plagiat eingestuft, hatte ihm den damals verliehenen Doktorgrad wieder entzogen. Dagegen zog der 47-Jährige vor Gericht. Dabei gab er zwar zu, damals auch Werke aus fremden Federn über die Sklaverei ostdeutscher Kolonialmächte im transatlantischen Raum gelesen zu haben.

Doch hat er energisch bestritten, große Passagen aus diesen fremden Werken abgekupfert zu haben, indem er zum Beispiel lediglich Haupt- gegen Nebensätze ausgetauscht habe. Doch als einer der Autoren dieser anderen Werke dann die Dissertation des 47-Jährigen studierte und darin eigene Formulierungen entdeckte, flog der Schwindel auf. Auch das Verwaltungsgericht kam nun zu dem Urteil, dass anhand vergleichender Textüberprüfung von einer Täuschungsabsicht des Klägers auszugehen sei, weil er grob und in erheblicher Weise gegen wissenschaftliche Redlichkeit verstoßen habe.

Trotz seiner Klage hob das Gericht den Entzug seines Doktortitels nicht auf, sondern hat diese Entscheidung der Uni sogar noch gestützt. Formell kann der Ex-Doktor nun beantragen, dass eine Berufung gegen das gestern bekannt gewordene Urteil zugelassen wird. Nach Informationen unserer Zeitung liegt ein solcher Antrag bisher nicht vor.

(wuk)
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