Düsseldorf Wodka-Flasche trifft Jungen am Kopf

Düsseldorf · Ein Mann soll das Behältnis vom Balkon auf einen Spielplatz geworfen haben.

Eine achtlos vom Balkon aus der vierten Etage heruntergeworfene Wodka-Flasche, die zufällig einen kleinen Jungen traf, beschäftigt seit gestern das Amtsgericht. In Düsseltal war der im April 2015 gerade fünfjährige Junge auf einem Spielplatz am Kopf getroffen worden, hatte eine klaffende Platzwunde erlitten und eine Gehirnerschütterung. Ein 24-jähriger Angeklagter gab gestern im Prozess aber an, er habe an jenem Abend mit 1,97 Promille Alkohol im Blut "einen Blackout gehabt", könne sich an nichts erinnern sei "erst bei der Polizei wieder aufgewacht". Ein Urteil steht noch aus.

Mit ihren beiden Kindern hatte die Mutter (36) an jenem Abend den Spielplatz in jener Wohnanlage besucht. Auf einem der oberen Balkone seien damals deutliche Geräusche von einer offenbar alkoholreichen Feier zu hören gewesen, gab sie gestern an. Zuvor habe sie beobachtet, dass der Angeklagte und ein Freund in Plastiktüten Alkoholika und Orangensaft geholt hatten. Plötzlich sei aber ein "leeres, dickes Glas" in hohem Bogen auf den Spielplatz geflogen, auf dem Boden zerplatzt. Doch bevor die Mutter in Sorge um ihre Kinder den Spielplatz verlassen konnte, sei eine leere Wodkaflasche dem Glas gefolgt, habe ihren kleinen Sohn direkt am Kopf getroffen. Ob der Angeklagte dieser Flaschenwerfer war, will der Richter nun herausfinden.

Ein Kumpan des 24-Jährigen sagte aus, der Angeklagte habe nach einer friedlichen Feier auf dem Balkon in der Wohnung aber Streit mit seiner Mutter bekommen, eine Zimmertür eingetreten, habe Gegenstände umgeworfen. Von einem Flaschenwurf vom Balkon will dieser Zeuge allerdings nichts bemerkt haben.

Um den Sachverhalt genauer aufzuklären, soll am nächsten Verhandlungstag noch die Mutter des Angeklagten vernommen werden. Sie liegt aktuell in einer Klinik, muss behandelt werden. Die Anklage gegen ihren Sohn geht davon aus, dass der 24-Jährige am Tatabend alkoholbedingt wohl nur eingeschränkt schuldfähig war.

(wuk)
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