Düsseldorf Wohl ältester Einbrecher der Stadt wieder frei

Düsseldorf · Vor Gericht hatte der mit 71 Jahren wohl älteste Einbrecher der Stadt mehr Glück als bei seiner Flucht von seinem jüngsten Tatort. Der Richter setzt die Haftstrafe von 18 Monaten gegen den Senior zur Bewährung aus.

 Der 71-jährige Angeklagte erschien gestern mit einer Gehhilfe vor dem Amtsgericht.

Der 71-jährige Angeklagte erschien gestern mit einer Gehhilfe vor dem Amtsgericht.

Foto: wuk

Im Mai verlor der Mann nachts auf der Flucht aus einer Privatwohnung nämlich seine Brille, brach sich beim Sprung von einem Balkon das Fußgelenk, die Schulter und das Jochbein. In einer Justiz-Klinik musste er danach wochenlang aufgepäppelt werden. Beim Amtsgericht kam er nun glimpflich davon: Der Richter zeigte sich gnädig, ließ ihn auf Bewährung sogar wieder laufen.

Auf eine Gehhilfe gestützt, die Hand noch bandagiert und ganz kleinlaut humpelte der 71-Jährige aus der U-Haft auf die Anklagebank, gab alle Vorwürfe sofort zu. Weil er kaum Altersgeld erhält und seine Frau krebskrank ist, habe er für Landsleute gegen Kleingeld stets Gebrauchtautos beschafft. Als ein angeblich unbekannter Mann Anfang Mai ein solches Auto abholte und er mitfuhr, habe der Abholer in Rath plötzlich gestoppt - und sei ins Erdgeschoss eines Privathauses eingestiegen. Dass der 71-Jährige draußen wartete, wertete die Anklage als "Schmiere stehen". Doch als überraschend die Wohnungsinhaber heimkehrten, rannte der Senior ins Haus hinein und warnte den Kumpan. Während der Komplize durch ein Fenster entkam, blieb dem Angeklagten nur der Balkon als letzter Ausweg. "Und Sie waren so blöde, da runter zu springen", schüttelte der Richter den Kopf. "Damit folgte die Strafe eben direkt auf dem Fuße."

Mehr noch: Bei der harten Landung auf der Terrasse brach sich der Angeklagte die Schulter, zertrümmerte sich das Jochbein. "Ich sehe nicht ein, hier großartiges Mitleid zu zeigen", winkte der Staatsanwalt ab, forderte anderthalb Jahre Haft. Denn seit 1973 wurde der Angeklagte schon vielfach verurteilt, zuletzt allein sechs Mal in Düsseldorf. Seinen 71.Geburtstag musste er nach der missglückten Flucht in einer Justiz-Klinik feiern. Aber damit soll nun "endgültig" Schluss sein, versprach der Senior. Er wolle nur noch seine kranke Frau umsorgen. Der Richter gab ihm die Chance dazu. Der Angeklagte sei "das kleinere Rädchen" bei der Tat gewesen, eine Haftstrafe von 18 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt und der Senior-Einbrecher durfte das Gericht als freier Mann wieder verlassen - gestützt auf seine Gehhilfe und den Arm seiner Frau.

(RP)
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