Düsseldorf-Süd Würge-Opfer spricht im Prozess von Todesangst

Düsseldorf-Süd · Opfer eines Mordanschlags durch ihren Ex-Freund zu werden, empfand eine 57-jährige Angestellte zu Jahresanfang "wie im Film". Als Kronzeugin sagte sie gestern zu Prozessbeginn gegen den 67-jährigen Platzwart eines Tennisclubs im Düsseldorfer Süden: "Es kam alles so überraschend, ich kann das bis heute gar nicht glauben!" Kurz zuvor hatte ihr angeklagter Ex-Freund dem Landgericht versichert, er habe eine Tötung seiner langjährigen Partnerin nach deren Trennung "nicht geplant". Er sprach von einer "Sekundensache", habe die Frau nicht minutenlang gewürgt, ihr nur "den Mund zugehalten, weil sie so am Schreien war". Doch die Anklage lautet auf Mordversuch, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau heimtückisch ausgenutzt habe.

"Er sagte, er hätte eine Überraschung. Ich wollte keine haben", beschrieb das Opfer jenen Aprilvormittag. Vier Wochen zuvor hatte sie sich nach 16 Jahren vom Angeklagten getrennt, weil er seine finanziellen Verhältnisse nicht offen gelegt, sie dauernd angelogen habe. "Ich wollte, dass er ehrlich zu mir ist."

Aber als sie vergeblich forderte, er solle "die Karten auf den Tisch legen", habe sie die Beziehung beendet. Nur ihm zuliebe habe sie eingewilligt, sich in einer vereinseigenen Gartenlaube auf dem Clubgelände mit ihm zu treffen. Dort erwartete sie aber nur "das leidige Thema" - dass er sie zurückgewinnen wollte, sonst keinen Sinn mehr in seinem Leben sähe. "Küss mich ein letztes Mal", habe er gefleht. Als sie ablehnte, habe er "von vorne mit beiden Händen" ihren Hals gepackt. In Todesangst gelang es ihr, aus der Laube zu robben, doch der Angeklagte habe sie wieder zu fassen bekommen, weiter gewürgt. Bis ihre verzweifelten Hilferufe einen Passanten alarmierten, der die Polizei rief.

Das klang beim Angeklagten harmloser. Als er der Frau den Mund zuhielt, sei er "vielleicht abgerutscht", nur so an ihren Hals geraten. Auch habe sie sich "mit Händen und Füßen gewehrt, mich gebissen, gekratzt". Als er die Polizei kommen sah, sei er "in Panik" vom Tatort geflohen.

Ob diese Version mit Zeugenaussagen und Beweismitteln vereinbar ist, will das Gericht in den nächsten Prozesstagen prüfen.

(wuk)
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