Düsseldorfer Flughafen Zoll stellt Korallen sicher

Düsseldorf · Eigentlich hatten die 64 Korallenbruchstücke und 63 Schneckenhäuser ein Souvenir aus der Dominikanischen Republik sein sollen. Doch viele Korallenarten stehen unter Artenschutz und sind als Mitbringsel tabu.

Diese verbotenen Souvenirs stellte der Zoll sicher.

Diese verbotenen Souvenirs stellte der Zoll sicher.

Foto: Zoll Düsseldorf

Dem Zoll erklärte ein 44-jährige Wuppertaler am Düsseldorfer Flughafen, dass er die die Andenken sowohl beim Schnorcheln aus dem Meer geholt, als auch in Souvenirshops gekauft habe.

Einige der Stücke trugen allerdings den Aufdruck "Hecho en China" (hergestellt in China). Da laut Zoll an Chinesischen Küsten kaum Korallen vorkommen, besteht die Vermutung, dass Korallen und Schneckengehäuse nach China transportiert, dort gereinigt und gebleicht werden und anschließend an Souvenirshops in der Dominikanischen Republik verkauft werden. Doch viele dieser Lebewesen stehen unter Artenschutz. Daher wurden die Mitbringsel sichergestellt, gegen den Wuppertaler wurde ein Verfahren eingeleitet.

Hinweise zu Reisefreimengen und verbotene Waren gibt der Zoll unter www.zoll.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort