Düsseldorf Zoll-Verstoß: Vater beschuldigt seine 14-jährige Tochter

Düsseldorf · Fechterschnecken und Korallen hatten Vater und Tochter im Gepäck, als sie jetzt aus dem Urlaub in Panama zurückkehrten. Am Düsseldorfer Flughafen hatten Zöllner die verbotenen Mitbringsel im Gepäck der beiden entdeckt. Drei der Schneckenhäuser, die als Symbol der Karibik gelten, sind pro Person als Souvenir erlaubt. Der Papa hatte aber fünf davon in seinem Koffer, außerdem eine Steinkoralle, die unter strengem Schutz steht. Davon hatte das Töchterchen gleich drei Exemplare dabei. Nun hört der Zoll alle möglichen Ausreden für Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen.

Der 66-jährige Vater aber fiel besonders auf: Er beschuldigte nämlich mehrfach seine Tochter, die verbotenen Mitbringsel eingepackt zu haben. Sein Irrtum: Der Mann dachte, die Minderjährige sei nicht strafmündig und könne deshalb nicht belangt werden. Die Strafmündigkeit beginnt aber in Deutschland mit 14 Jahren - so hatte der Vater seiner Tochter ein Bußgeldverfahren eingebrockt. Der Zoll leitete aber auch gegen ihn ein Verfahren ein, stellte Korallen und eine Fechterschnecke sicher.

(sg)
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