Düsseldorf: Mitbringesl aus dem Urlaub Zoll warnt vor der Einfuhr von Plagiaten

Düsseldorf · Imitierte Edel-Uhren und -Taschen dürfen nur bis zu einem Wert von 430 Euro aus dem Urlaub mitgebracht werden.

 Ein Zollbeamter am Flughafen prüft die Marken-Jeans, die ein Reisender mitgebracht hat.

Ein Zollbeamter am Flughafen prüft die Marken-Jeans, die ein Reisender mitgebracht hat.

Foto: Zoll Düsseldorf

War alles so schön billig: die Hermès-Handtasche, die Chanel-Sonnenbrille, die Bulgari-Uhr. Dass die Schnäppchen aus Tunesien, Thailand oder der Türkei Fälschungen sind, stört viele Reisende nicht. Sie erliegen dem Reiz der Plagiate, den klingenden Namen aus der Luxuswelt. Hauptsache, der Preis ist niedrig.

Wer weiß schon, dass bei der Rückkehr Ärger droht. Vor Ferienbeginn warnt der Zoll: "Es gibt strenge Regeln für die Einfuhr gefälschter Designerware." Grundsätzlich gilt: Illegal ist es nicht, Raubkopien in geringen Mengen zu kaufen und mit nach Hause zu nehmen, ein bisschen Design-Imitat für den eigenen Gebrauch darf durchaus sein. Die Einschränkung: "Der Wert der Ware darf bei Reisen außerhalb der Europäischen Union pro Person 430 Euro nicht übersteigen. Außerdem ist es verboten, die Plagiate weiterzuverkaufen", sagt Stefan Py, Sprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf.

Da half keine Ausrede, als ein Düsseldorfer am Flughafen mit 20 falschen Rolex-Uhren desselben Modells und 30 roten T-Shirts in unterschiedlichen Größen erwischt wurde. "Da müssen wir davon ausgehen, dass derjenige die Ware verkaufen wollte", entschied der Zoll und konfiszierte den ganzen Schwung Plagiate.

Ähnlich endete im Januar die Rückreise eines Mannes aus der Türkei, mit 54 gefälschten Handys, die aussahen wie kleine knallrote Ferraris. Vergeblich erklärte er, dass die Handys defekt seien und er nun mal das Hobby habe, sie zu reparieren. Die Handys wurden sichergestellt und später vernichtet, der Reisende bekam ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Markengesetz und versuchter Steuerhinterziehung. Außerdem kann die Herstellerfirma Schadenersatzansprüche geltend machen.

Teuer kann es auch für Urlauber werden, die nur für den eigenen Bedarf einkaufen, aber die Grenze von 430 Euro überschreiten. Das gilt nicht nur für Plagiate, sondern für alle Waren, ob man nun vom New-York-Trip einen Mantel mitbringt, oder Perlen von den Philippinen. Für jedes Mitbringsel, das die Kostengrenze überschreitet, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Stefan Py erläutert das an einem Beispiel: Der Zoll findet bei einer Kontrolle in einem Reisegepäck zwei iPhones im Wert von 800 Euro, also 470 Euro über der erlaubten Summe. Dafür muss der Erwischte 14 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zahlen, in diesem Fall rund 160 Euro. Außerdem droht ein Steuerstrafverfahren. "Das kann richtig teuer werden", meint Stefan Py. Zumal mittlerweile viele Luxusfirmen beantragt haben, Plagiate grundsätzlich zu beschlagnahmen und im Einzelfall zu prüfen, ob das Markenrecht verletzt wurde.

Innerhalb der EU gelten andere Regeln. Aus den Mitgliedsstaaten dürfen Reisende so viel Kleidung oder Schmuck mitbringen, wie sie wollen — sofern sie nicht damit handeln. Eingeschränkt sind nur Tabakwaren, Alkohol und Kaffee. Verboten ist grundsätzlich die Einfuhr von Waffen aller Art. Auch rät der Zoll: "Grundsätzlich Hände weg von tierischen Produkten." Denn Reisende wissen meist nicht, ob die Muschel, die sie von einem fernen Strand mitgenommen haben oder die Korallenkette aus dem Souvenir-Shop zu den geschützten Arten gehören.

(RP)
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