Düsseldorf 500 Euro Schmerzensgeld für zu heiße Hoteldusche

Düsseldorf · Der Besuch in einem Düsseldorfer Hotel blieb einer Göttingerin in schmerzhafter Erinnerung. Die Hoteldusche habe ihr Verbrühungen zweiten Grades zugefügt. 500 Euro könnte sie dafür bekommen - vielleicht.

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Foto: istock.com

"Vom Augenschein her sind das Fleischwunden", sagt Amtsrichter Lars Busch. Er meint die Fotos vom Rücken der Klägerin, die sich in seinen Akten befinden. Drei handtellergroße weiße Hautflecken, das sei heute noch übrig von jenem schmerzhaften Vorfall vor einem Jahr, sagt der Anwalt der Frau. Am Tag der Abreise habe seine Mandantin, eine Dame aus Göttingen, in einem Düsseldorfer Hotel geduscht, als plötzlich die Kaltwasserzufuhr stoppte und ihr extrem heißes Wasser über den Rücken gelaufen sei.

Eine Schiebetür habe verhindert, dass sie sich mit einem Sprung rasch habe in Sicherheit bringen können. Zunächst habe die Frau kein großes Aufheben um den Vorfall machen wollen, aber dann habe sich noch auf der Rückreise an ihrem unteren Rücken die Haut abgelöst. Erst nach zwei Wochen seien die Wunden so weit verheilt gewesen, dass sie keine Schmerzen mehr gehabt habe.

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Foto: Wulf Kannegiesser

3000 Euro Schmerzensgeld fordert ihr Anwalt nun von der Herberge, es sollen anfangs sogar 5000 Euro gewesen sein. Doch die Hotelbetreiberin sträubt sich, ebenso deren Versicherung. Mit mehreren Tagen Verspätung habe man schriftlich von dem angeblichen Vorfall erfahren, sagt der Anwalt des Hotels. Eine Pflicht zum Einbau einer Sicherheitsarmatur, die bei 38 Grad abriegelt, gebe es nicht, auch wenn die Gegenseite dies behaupte. Es habe auch "noch nie" einen ähnlichen Vorfall in dem Hotel gegeben. Deswegen treffe seine Mandantin keine Schuld.

Richter Busch bemüht sich am Mittwoch in Saal 2.138 des Amtsgerichts um eine gütliche Einigung. 3000 Euro Schmerzensgeld, das wäre bei einem Monat Krankenhausaufenthalt angemessen, aber nicht in diesem Fall. Mit 500 Euro an die Klägerin könne der Rechtsstreit aus seiner Sicht aber rasch beigelegt werden.

Die Warmwasseranlage in dem Hotel müsse andernfalls von einem Sachverständigen unter die Lupe genommen werden. Bei Druckschwankungen etwa sei nicht ausgeschlossen, dass das Hotel Vorkehrungen hätte treffen müssen. Auch wenn die Göttingerin ihren Ehemann als Zeugen aufbieten könne, liege das Prozessrisiko eindeutig auf ihrer Seite (Az.: 31 C 12351/14).

Dass die Frau unabsichtlich und unbemerkt selbst die Temperatur verstellt haben könnte, halten immerhin beide Seiten für unwahrscheinlich: Die besagte Dusche funktioniere altmodisch mit zwei Wasserhähnen, nicht mit einem Hebel.

Mit 500 Euro wolle man sich eigentlich nicht abspeisen lassen, gibt der Anwalt der Klägerin zu erkennen, der wie das Ehepaar eigens aus Göttingen zum Prozesstermin nach Düsseldorf gekommen ist. Sollten sich die Parteien nicht einigen, will das Gericht am 19. Juni verkünden, ob und wie es in dem Fall weitergeht.

(lnw)
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