Düsseldorf Zum Heulen — oder lächerlich

Meinung | Düsseldorf · Ein 29-jähriger Angeklagter durfte am Freitag mit einer Bewährungsstrafe von vier Monaten wieder gehen, obwohl er schon elf Vorstrafen vorzuweisen hat. Der Mann hatte in Geschäften an der Kö hochwertige Kleidung gestohlen.

Das Strafgesetzbuch sagt: "Wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird", dann kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Und nicht ein Witzebuch für Serientäter.

Mit einem Arm voll hochwertiger Kleidung aus einer Kö-Boutique rennen, um sie in einen Kleinwagen voll noch mehr teuren, gestohlenen Sachen zu stopfen — und das alles, um bei der Hochzeit des Bruders hübsch auszusehen? Da kommen einem doch die Tränen. Genau wie den Tätern, von denen man schon weiß, dass sie am liebsten ins Rheinland gehen, weil die Strafen hier so milde sind. Die heulen vor Lachen.

Das besonders beschleunigte Strafverfahren sollte dazu dienen, dreisten kleinen Serientätern wie diesem klarzumachen, dass sich der Rechtsstaat nicht permanente Missachtung gefallen lässt. Und nicht dem frühen Feierabend im Gericht. Festnahme, Haft bis zum Prozess, damit der Verdächtige sich nicht absetzt, und innerhalb einer Woche ein Urteil — das bei elf eindeutigen Vorstrafen nicht auf Bewährung enden darf. Sonst darf man sich nicht wundern, wenn auch Straftäter das Strafgesetzbuch nicht Ernst nehmen.
stefani.geilhausen@rheinische-post.de

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