Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Düsseldorf Zwei junge Männer wegen Missbrauchs verurteilt

Düsseldorf · Über den Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens durch vier junge Männer verhandelte gestern das Amtsgericht. Nach einem Alkoholgelage und einem Würfelspiel war es vor zwei Jahren in einer Wohnung in Eller zu sexuellen Kontakten der 17 bis 23 Jahre alten Männer mit der Schülerin gekommen. Einer der Täter hat das Geschehen sogar aufgenommen und dem Kind hinterher gedroht, die Aufnahmen im Internet zu veröffentlichen, falls die 13-Jährige das Treffen nicht wiederholt. Stattdessen ging sie zur Polizei, brachte zwei der Täter (beide 17) nun vor den Jugendrichter.

Mit Rücksicht auf das Alter der Angeklagten und der Zeugin waren Zuschauer beim Prozess nicht zugelassen. Bekannt wurde aber, dass beide 17-Jährigen die Tat zugaben. Demnach wussten sie, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Unter Alkoholeinfluss sei es aber in wechselnder Beteiligung und ohne Gewalt zum Sex mit dem Kind gekommen. Als Zeugin im Prozess hat die Schülerin das bestätigt. Womöglich wäre der Vorfall sogar straflos geblieben, wenn nicht einer der Jugendlichen später versucht hätte, das Mädchen mit den Fotos von jenem Tag zu einer Wiederholung zu drängen. Damals wurden Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauches eines Kindes eingeleitet.

Der mit 23 Jahren älteste Tatverdächtige ist flüchtig und wird per Haftbefehl gesucht. Auch ein 18-Jähriger, der an der Tat beteiligt gewesen sein soll, ist für die Justiz derzeit nicht greifbar. Die zwei anderen Angeklagten sprach der Jugendrichter wegen gemeinschaftlichen Missbrauchs eines Kindes schuldig, beide müssen als Auflage je 100 Arbeitsstunden leisten, mit dem Jugendrichter ein erzieherisches Gespräch in der Jugendarrestanstalt führen und nachweisen, dass sie nun eine Ausbildung antreten.

(wuk)
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