Düsseldorf Zwei Polizisten drohen Bewährungsstrafen

Düsseldorf · Sie sollen mit einem Hochdruck-Wasserstrahl Gäste einer angeblich überlauten Party verletzt haben.

 Auf dem Videostandbild ist ein Polizist (links im Bild) beim Versprühen von Reizgas auf eine auf dem Sofa sitzende Gruppe zu sehen.

Auf dem Videostandbild ist ein Polizist (links im Bild) beim Versprühen von Reizgas auf eine auf dem Sofa sitzende Gruppe zu sehen.

Foto: RPO

Zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden eines Videos über angeblich extreme Polizeigewalt bei einem Einsatz gegen Partygäste am Höherweg hat die Staatsanwaltschaft jetzt die Verhängung von Bewährungsstrafen gegen zwei beteiligte Polizisten beantragt. Mit einem Hochdruck-Wasserstrahl aus einem C-Rohr der Feuerwehr soll ein Oberkommissar (35) angeblich renitente Partygäste im August 2013 in der Wohnung im Gesicht und am Körper empfindlich verletzt haben. Dafür fordert die Staatsanwaltschaft jetzt neun Monate Bewährungsstrafe. Ein Kollege (39) soll die Partygäste zudem mit Reizgas besprüht haben. Gegen ihn sollen acht Monate Bewährungsstrafe verhängt werden. Ob das Amtsgericht diese Strafbefehle erlässt, ist aber unklar.

Wegen nächtlicher Ruhestörung und äußerst aggressivem Auftreten von Partygästen in einem Wohnhaus am Höherweg war es im August 2013 zum Eklat gekommen. Polizeikräfte hatten damals die Feuerwehr alarmiert, weil eine verriegelte Stahltür zu jener Partywohnung ohne technische Hilfe nicht zu öffnen war. Der Feuerwehr gelang das - und aus deren Bestand soll der 35-jährige Polizist dann ein C-Rohr ausgeliehen und daraus einen Strahl mit rund zehn Bar Wasserdruck auf die Partygäste in der Wohnung gerichtet haben. Im Einsatzbericht der Polizei hieß es, ein Gast sei "aggressiv auf die Beamten" losgegangen. Ein anderer Polizist habe "versehentlich Pfefferspray ausgelöst". 19 Partygäste, darunter zwei Schwangere, wurden damals abtransportiert. Per Computerkamera hatten die Partygäste den Polizeieinsatz aber dokumentiert. In den Filmaufnahmen, die unserer Redaktion vorliegen, war kein aggressives Auftreten der Gäste gegen Polizisten zu sehen- wohl aber der Einsatz des C-Rohrs, von dessen hartem Strahl mehrere Personen auf einem Sofa frontal getroffen wurden. Zu sehen war auch ein Polizist, der mit ausgestrecktem Arm auf jene Gruppe zuging, sie mit Reizgas einnebelte.

Nach Bekanntwerden dieser Aufnahme nahm ein Staatsanwalt im Sommer 2014 die Ermittlungen auf. Gegen zwei der Polizisten wurden nun die genannten Strafbefehle beantragt. Als Beweismittel sind darin die damaligen Partygäste benannt sowie die Videoaufnahme und Fotos aufgeführt. Ob das Amtsgericht diese Strafbefehle jetzt aber erlässt oder ob die Vorwürfe gegen die beiden Polizisten in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geklärt werden sollen, ist noch nicht entschieden.

(RP)
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