Düsseldorf Zweieinhalb Jahre Haft für Ex-Rocker-Chef

Düsseldorf · Ein Mann hatte vor einer Disko an der Oststraße zwei Personen mit einem Messer verletzt.

Mit einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und gleichzeitiger Freilassung aus der U-Haft hat das Landgericht den Prozess gegen ein Ex-Führungsmitglied der Rockergruppe "Osmanen Germania" beendet. Der 36-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er nach einem Streit in einer Disko an der Oststraße im Juni zwei Landsleute mit einem so genannten Rambo-Messer attackiert und verletzt hatte.

Vor dem Prozess hatte sich der Angeklagte bei den Opfern bereits entschuldigt und 3000 Euro an sie gezahlt. Mit der Aufhebung des Haftbefehls kurz nach der Urteilsbegründung gab das Landgericht dem geständigen Angeklagten nicht nur die Möglichkeit, Weihnachten mit seiner Familie zu feiern. Erscheint er danach nämlich auch pünktlich zum Haftantritt, kann er auf Vergünstigungen im Vollzug hoffen. Die Staatsanwältin hatte für den Mann, der angeblich als Präsident der Neusser Rocker-Fraktion nicht mehr fungiert, dreieinhalb Jahre Haft beantragt.

Das Gericht ging aber davon aus, dass der 36-Jährige beim damaligen Disput in jener Disko an der Oststraße und auch noch danach von einem der späteren Opfer massiv provoziert sein könnte. Der Angeklagte gab an, einer der Kontrahenten habe seine Mutter übelst beleidigt, daraufhin sei er "ausgerastet", habe ein Messer mit einer Klingenlänge von rund 30 Zentimetern gezogen und sei hinter zwei Männern aus der gegnerischen Clique hergerannt.

Einem 35-Jährigen fügte er einen Schnitt in den Oberschenkel zu und verletzte ihn danach mit einem tiefen Schnitt quer über den Rücken. Beim zweiten Opfer setzte er im Hüftbereich an, wollte die Klinge ruckartig nach oben ziehen, scheiterte damit aber an der Gegenwehr des Kontrahenten. Die Strafkammer befand, dass diese Attacken und auch sein weiterer Versuch, eine Frau aus der anderen Clique an den Haaren durch ein geöffnetes Seitenfenster aus einem Auto zu zerren und ihr in den Hals zu stechen, jeweils "Spontanentschlüsse" des Angeklagten gewesen seien und keine kaltblütig geplanten Taten.

(wuk)
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